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Raubwürger

Das Hauptverbreitungsgebiet des Raubwürgers in Thüringen ist das Thüringer Becken und seine Randplatten. Die Bestandsentwicklungen sind durch das Verschwinden geeigneter Habitate rückläufig. Er lebt in der Kulturlandschaft in halboffenen Lebensräumen. Ihre Brutplätze befinden sich meist in Ackerrandsstrukturen (Gehölzreihen, Streuobstbeständen etc.) und  Waldrändern. Er ist auf strukturreiche Landschaften angewiesen, welche im Zuge der anhaltenden Intensivierung der Agrarwirtschaft immer mehr verschwinden. Seine Hauptnahrung besteht aus kleinen Säugern und Vögeln.

In der Roten Liste Thüringen wird er als "vom Aussterben bedroht" und im Artikel 4 (2) der Vogelschutzrichtlinie geführt, in der Rote Liste Deutschlands als „stark gefährdet“.

Bildautor © Erich Greiner

 

Neuntöter

Der Neuntöter sucht seinen Brutplatz typischerweise in Streuobst-beständen. Er bevorzugt halboffene Landschaften mit Hecken, Dornen- und Wildrosenbüschen in der Agrarlandschaft als Lebensraum. Die Gefährdung durch die intensive Landwirtschaft äussert sich aber auch hier in Nahrungsverknappung und Habitatverlust für die Art.

Der Neuntöter wird im Anhang 1 der Vogelschutzrichtlinie geführt und ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz "besonders geschützt".

Bildautor © Benny Trapp

 

Wendehals

Der Wendehals besiedelt lichte und aufgelockerte Wälder sowie Halb-offenland. Er gehört zu den Spechten und ist deshalb auf Baumhöhlen, in denen er brüten kann, angewiesen. Er ernährt sich fast ausschließlich von Ameisen und braucht deshalb kurzrasige, möglichst ungedüngte Wiesen mit reichem Ameisenvorkommen. Als Lebensraum werden trockene und wärmebegünstigte Standorte bevorzugt. Typische Bruthabitate sind Streuobstwiesen, halboffene Trockenrasen-landschaften, Heidegebiete, (ehemalige) Truppenübungsplätze, Bergbaufolgelandschaften und die Ränder größerer Freiflächen im Wald (z. B. Kahlschläge, Windwurf- und Brandflächen) die durch eine extensive Beweidung offen gehalten werden.

In der Roten Liste Thüringen wird er als "stark gefährdet" und im Artikel 4 (2) der Vogelschutzrichtlinie geführt, in der Rote Liste Deutschlands ebenso als „stark gefährdet“.

Bildautor © Erich Greiner 

 

Sperbergrasmücke

Das europäisches Verbreitungsgebiet der Sperbergrasmücke endet nach Westen hin etwa im Bereich zwischen Thüringen und Hessen. In Thüringen sind nur wenige Vorkommen (bei Ohrdruf, Weimar, Nord-hausen und in Ostthüringen) bekannt, so dass sie als besonders wertgebend betrachtet werden kann. Sie lebt in Gebüschen wie Schlehe, Weißdorn oder Hundsrose im Halboffenland und offenen Wäldern. Auffällig ist das enge Zusammenleben im gleichen Biotop mit dem Neuntöter. Scheinbar nutzt die Sperbergrasmücke die Wachsamkeit und Wehrhaftigkeit des kleinen Würgers.  

In der Roten Liste Thüringen wird sie als "gefährdet" und im Anhang 1 der Vogelschutzrichtlinie geführt, in der Rote Liste Deutschlands als „stark gefährdet“.

Bildautor © Erich Greiner  

 

Turteltaube

Die Turteltaube ist massiv von Bestandsrückgängen betroffen. Sie lebt bevorzugt in der halboffenen Kulturlandschaft, gern in der Nähe von Flüssen, da sie täglich trinken muss. Sie brütet in hohem Gebüsch, an Waldrändern oder Waldlichtungen sowie in Streuobstbeständen. Sie leidet unter dem Verlust geeigneter Brut - und Nahrungsflächen durch die industrialisierte Agrarwirtschaft. Die Hauptnahrungsquelle - Wildkräutersamen - wird zunehmend durch den Einsatz von Herbiziden vernichtet.

In der Roten Liste Thüringen wird sie auf der "Vorwarnliste", in der Roten Liste Deutschland als "stark gefährdet" und im Artikel 4 (2) der Vogelschutzrichtlinie geführt. 

Bildautor © Erich Greiner   

 

Heidelerche

Die Bruthabitate der Heidelerche liegen in strukturreichen halboffenen Landschaften. Sie benötigt aufgelichtete Waldbestände mit niedrigern Gehölzstrukturen sowie Singwarten und vegetationsfreien Stellen (Windwurfflächen, Truppenübungsplätze etc.) als Nahrungshabitat. Sie meidet geschlossene Wälder und ausgeräumte Agrarlandschaften. Die Intensivierung der Landwirtschaft stellt dementsprechend eine Gefährdung für diese Vogelart dar.

In der Roten Liste Thüringen wird sie auf der "Vorwarnliste" und im Anhang 1 der Vogelschutzrichtlinie geführt. In der Rote Liste Deutschlands steht sie ebenfalls auf der „Vorwarnliste“.

Bildautor © Jàn Svetlík

 

Steinkauz

Der Brutbestand des Steinkauzes ist in Thüringen von etwa 30 bis 35 Paaren im Jahr 1993 bis auf einen Rest von ca. zehn bis zwölf Brutpaaren zusammengeschmolzen. Die Art ist angewiesen auf höhlenreiche Streuobstbestände und Kopfbäume zum Nisten sowie eine frühe Mahd bzw. extensive Beweidung von Grünland da sie am Boden jagt. Diese Landschaftsbestandteile sind in den letzten Jahrzehnten vermehrt der Intensivierung der Agrarwirtschaft zum Opfer gefallen. Als Teil eines Artenhilfsprogrammes erfolgte eine Bestandsstützung, da eine Einwanderung gebietsfremder Steinkäuze zur Auffüllung des isolierten Restbestandes unwahrscheinlich ist.

In der Roten Liste Thüringen wird er als "vom Aussterben bedroht", in der Rote Liste Deutschlands als „gefährdet“ geführt.

Bildautor © Rolf Müller

Grauspecht

Männlicher Grauspecht Männlicher Grauspecht, Hainich, BUND, Streuobst, Thüringen

Der Grauspecht ernährt sich insbesondere von Ameisen und Ameisenlarven, deren Hügel meist im Offen- und Halboffenland vorkommen. Streuobstwiesen mit angrenzendem Laub- oder Mischwald sind ideale Habitate. In der Roten Liste Deutschlands wird er als „stark gefährdet“ geführt, und ist nach Anhang 1 der Vogelschutzrichtlinie geschützt. In Thüringen gilt er noch als ungefährdet.

Bildautor © Gerhard Rotheneder

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