Der Landesrat des BUND Thüringen besteht nach § 8 der aktuellen Satzung des BUND Thüringen aus den Vorsitzenden der Kreisverbände oder einem von ihm/ ihr beauftragten Mitglied. Er wählt aus seiner Mitte eine/n Vorsitzende(n) und dessen/ deren Stellvertreter(in). Der Landesrat trifft sich mindestens zweimal im Jahr und wird von dem/der Vorsitzenden einberufen.
Der Landesrat berät über alle die Kreisverbände betreffenden Fragen. Insbesondere soll der Landesrat vom Landesvorstand
- zu verbandsstrukturellen Fragen,
- zur Planung und Durchführung landesweiter Aktionen und Kampagnen,
- zur Erstellung des Haushaltsplanes auf Landesebene,
- vor eilbedürftigen Entscheidungen, die in die Kompetenz der Landesversammlung fallen würden,
- zur Frage der Verteilung des Beitragsaufkommens zugunsten der Vereinsorgane und Vereinsgliederungen rechtzeitig angehört werden.
Der/die Vorsitzende und sein(e) Stellvertreter(in) haben das Recht, auch an nicht vereinsöffentlichen Sitzungen des Landesvorstandes ohne Stimmrecht teilzunehmen.
Nach § 7 Landesvorstand Absatz 2 ist die/der vom Landesrat nach § 8 Abs. 1 gewählte Vorsitzende, im Verhinderungsfall der/die stellvertretende Vorsitzende des Landesrates stimmberechtigtes Mitglied im Landesvorstand.
Die Vorsitzenden stellen sich vor...
Welche Motivation Alexandra Wesner und Silke Kämpf haben, Natur und Umwelt vor Ort eine Stimme zu geben und auch im Landesrat des BUND Thüringen tätig zu werden, das erfahren Sie hier.


