Land Thüringen hebt Planfeststellungsbeschluss auf
Das Land Thüringen hat am 21.03.2022 gegenüber dem Bundesverwaltungsgericht die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses für die Ortsumgehung B19 in Meiningen angekündigt. Damit folgt der Freistaat der Aufforderung des Gerichts. Aufgrund der Menge der festgestellten Fehler kam hier, entgegen der sonstigen Rechtspraxis, ein ergänzendes Verwaltungsverfahren nicht in Betracht. Damit wird erstmals eine Genehmigung für ein Straßenbauprojekt des Bundesverkehrswegeplanes vollumfänglich aufgehoben.
Eilantrag bestätigt
Das Bundesverwaltungsgericht hatte bereits am 16.07.2020 unseren Eilantrag bestätigt. Das Gericht hielt den Planfeststellungsbeschluss wegen des fehlenden wasserrechtlichen Fachbeitrages und der fehlenden aktuellen Verkehrsuntersuchung für offensichtlich rechtswidrig. Mit der Annahme unseres Eilantrages und dem Stopp des Vollzugs hatte das Bundesverwaltungsgericht bereits 2020 ein starkes Signal gesetzt.
Geringer verkehrstechnischer Bedarf
Geplant wurde das Projekt zur Wendezeit für mehr als 18.000 Fahrzeuge. Aber in den letzten 30 Jahren hat sich das Verkehrsaufkommen im Freistaat erheblich geändert. Laut den aktuellen Prognosen werden nur noch 7.000 Autos pro Tag die Ortsumgehung nutzen. Eine streckenweise vierspurig ausgebaute Straße ist völlig überzogen. Auch das Bundesverwaltungsgericht kritisierte die fehlenden Begründungen des Bedarfs für das Vorhaben sowie die unterbliebenen Prüfung der Nullvariante.
Beträchtliche Eingriffe in die Natur
Mit dem Bau der Ortsumgehung werden die Lebensräume von Fledermaus, Wildkatze und vielen anderen schützenswerten Arten leichtfertig aufs Spiel gesetzt. Die der Planung zugrunde liegenden Bestandserfassungen sind unzureichend und völlig veraltet. DIe Mängelliste des Bundesverwaltungsgerichtes reichte von Verstößen gegen europäisches Wasserrecht und bis hin zur Missachtung der Belange des europäischen Artenschutzrechts. Als besonders gravierend schätzten wir die unsachgemäße Erfassung der betroffenen Arten (Brutvögel und Fledermäuse) ein.
Bundesverkehrswegeplan unions- und rechtswidrig
In einem Gutachten hat der BUND bereits im Oktober aufgezeigt, dass sowohl der Fernstraßenbedarfsplan (Anlage zum Fernstraßenausbaugesetz vom 23.12.2016) als auch der Bundesverkehrswegeplan 2030 insgesamt die EU-rechtlichen Vorgaben zur Strategischen Umweltprüfung nicht erfüllen. Darüber hinaus beachteten die Pläne die Belange des Klimaschutzes nicht entsprechend dem Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23.04.2021 und seien deshalb als unions- und verfassungsrechtswidrig einzuschätzen.
Keine Entlastungswirkung in Sicht
Die von Vorhabensträger und Politik vorgegaukelte Entlastung hätte in Meiningen nie eintreten können. Den Ziel- und Quellverkehr von und nach Meiningen hätte die Ortsumgehung B19 überhaupt nicht beeinflusst. Die Fahrzeuge wären auch weiterhin auf der vorhandenen Ortsdurchfahrt Helba unterwegs.
Klage beim Bundesverwaltungsgericht
Der BUND Thüringen hatte am 30.04.2021 beim Bundesverwaltungsgericht eine Klage und einen Eilantrag gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Bau der Ortsumgehung B19 in Meiningen eingereicht. Ziel war es, die Belange von Umwelt und Natur stärker in den Vordergrund rücken.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung
Der erfolgreiche Rechtsstreit wurde erst durch die kompetente fachlichen Begleitung durch unserer Partner*innen und die großzügige finanzielle Unterstützung unserer Spender*innen ermöglicht. Dank gilt auch der Naturstiftung David, die die eingezahlte Spendensumme verdoppelte. Dafür sagen wir Danke!
Paradigmenwechsel in der Verkehrsplanung
Statt mit immer neuen Straßenbauprojekten effektiven Natur- und Klimaschutz zu verhindern, muss die Bundesregierung mit der angekündigten Überprüfung des Bundesverkehrswegeplans den Weg frei machen für einen Paradigmenwechsel in der Verkehrsplanung. Wir brauchen nachhaltige Mobilität, umweltfreundlich, ressourceneffizient und bezahlbar. Was wir nicht mehr brauchen, sind weitere, überdimensionierte Straßen, die wertvolle Natur zerstören und zusätzlichen Verkehr anreizen.