5 Jahre Gentechnikgesetz

30. Juni 1995 | Ressourcen & Technik, Landwirtschaft

BUND: Gentechnik muß gesamtgesellschaftlich sinnvoll sein - Thüringer Landesregierung ist gefordert

Eisenach. "Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen, Tier und Pflanzen"; vor allem dafür wurde am 1. Juli 1990 das Gentechnikgesetz beschlossen.

Jetzt hat es sich zu einem Gesetz gewandelt, durch das demokratische Rechte der Menschen mit den Füßen getreten würden, so der Landesverband Thüringen des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in seiner heutigen Pressemitteilung. Die Öffentlichkeitsbeteiligung sei fast völlig gestrichen. Ethische Aspekte, Auswirkungen auf das soziale Gefüge oder auf die landwirtschaftlichen Strukturen würden so gut wie ausgeklammert.

Der BUND beklagt, daß das Gentechnikgesetz immer mehr dazu verkomme, wirtschaftliche Interessen durchzusetzen, anstatt mit Vernunft Leben zu schützen.

"Wir brauchen eine gesamtgesellschaftliche Sicht auf das Für und Wider der Gentechnik", so Gudrun Flachmann, Fachreferentin beim BUND, "alle Aspekte müssen berücksichtigt und vor allem die Alternativen zum Beispiel im Landbau geprüft werden. Der ökologische Landbau beweist schon heute, daß es ohne Gentechnik geht". Daß sich der Diskussionsbedarf nicht nur auf die Risikoproblematik beschränke, so der BUND, zeigen die immens vielen und vielfältigen Einwendungen gegen Gen-Versuche, so auch bei dem Versuch in Friemar (Landkreis Gotha). Für diese gebe es kein Diskussionsforum mit wirksamer Entscheidungsbefugnis. "Dies zu schaffen, ist Aufgabe des Gesetzgebers", so Gudrun Flachmann. Auch die Thüringer Landesregierung solle sich dafür einsetzen. Der bereits bestehende Gentechnische Beirat am Sozialministerium sehe sich nicht zuständig für diese Aufgabe.

Der BUND in Thüringen fordert außerdem die Thüringer Landesregierung auf, den Versuch mit genmanipuliertem Raps und Mais in Friemar zu kontrollieren und die Ergebnisse öffentlich zu machen.  

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