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BUND befürchtet Sabotage gegen Naturschutzgesetz – BUND: Gesetz verkommt zum Sieb mit Löchern

08. November 1990 | Naturschutz, Lebensräume

Die Anzeichen für einen massiven Widerstand der Wirtschaftslobby gegen den Entwurf des Thüringischen Naturschutzgesetzes sind nach Auffassung des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Thüringen e.V. unübersehbar. Der Entwurf des Landesnaturschutzgesetzes sollte ursprünglich am 19. Juni 1991 dem Landtag vorgelegt werden. Nach Informationen des BUND ist der Zeitplan aufgrund des Widerstandes des Wirtschaftsministers, des Innenministers und des Ministers für besondere Aufgaben, Lengemann, seit der letzten Kabinettssitzung vergangene Woche nicht mehr zu halten, eine Verabschiedung vor der Sommerpause ist fraglich; dem Parlament soll ein weiter abgeschwächter Entwurf vorgelegt werden.

Der Vorsitzende des BUND-Landesverbandes Thüringen Ralf-Uwe Beck forderte anläßlich einer Pressekonferenz am 17. Juni in Erfurt, Hotel Thüringen, die Abgeordneten des Landtages eindringlich auf, in den Beratungen die "Amputation" des in einigen Punkten sehr positiven Naturschutzgesetzentwurfes keinesfalls hinzunehmen. "Besonders fortschrittliche Regelungen, die Modellcharakter auch für westliche Bundesländer haben könnten, sind nun in erheblicher Gefahr", so Beck.

Als "unverzichtbares Instrument zur Bekämpfung der Defizite im "Vollzug des Naturschutzgesetzes", bewertete der hessische BUND-Experte für Naturschutzrecht Rechtsanwalt Matthias Möller die im Entwurf enthaltenen, von Minister Lengemann heftig bekämpfte Regelungen zum Verbandsklagerecht für Naturschutzverbände: Verbände können rechtswidrige Eingriffe in die Natur – wenn auch nur in wenigen, ausgewählten Fällen – gerichtlich überprüfen lassen. Auch die Vorschriften zur Unterschutzsteilung ökologisch wertvoller Gebiete, aber auch zum Naturschutzbeirat seien, so Rechtsanwalt Matthias Möller, als positiv zu bezeichnen.

Erheblichen Nachbesserungsbedarf gebe es allerdings bei den Regelungen zur Landschaftsplanung. Die Landschaftsplanung gilt als das zentrale Instrument der Naturschutzbehörden zur Entwicklung auch ökologisch belasteter Landschaften. Als "unüblich und in der-Sache völlig widersinnig", so der Experte der Deutschen Umwelthilfe für Naturschutzrecht, Dr. Götz Krapf, sei es daher, daß dem Entwurf zufolge in Thüringen anstatt Naturschutz-Fachbehörden regionale Planungsgemeinschaften, also wirtschaftspolitisch unmittelbar befangene Kommunalvertreter für die Erstellung der ökologischen Pläne zuständig sein sollen. Lokale Einzelinteressen drohten, so Dr. Krapf, die natürlichen Lebensgrundlagen der Thüringer Bevölkerung zu gefährden. "Im Klartext bedeuten die merkwürdigen Zuständigkeitsregelungen nichts anderes als eine bewußte Entmachtung der Fachbehörden für Naturschutz", erläuterte Dr. Krapf.

Massiven Widerstand gegen eine Schwächung geplanter Regelungen, und gegen den umstrittenen Passus zur Landschaftsplanung kündigte der BUND-Vorsitzende Beck an: "Wir werden alle aktiven Naturschützer in Thüringen mobilisieren, um die vorbildlichen Ansätze des Gesetzentwurfes zu halten und eine brauchbare Regelung zur Landschaftsplanung durchzusetzen. Es kann nicht angehen, daß wir unsere Landschaftsentwicklung von fachfremden Wirtschaftslobbyisten diktieren lassen."

Mit einer Postkartenaktion sollen die Abgeordneten des Thüringischen Landtages aufgefordert werden, "Schaden vom Volke abzuwenden und sich offensiv für ein modernes Naturschutzgesetz, das diesen Namen auch verdient, einzusetzen." 

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