Eisenach. Mit großer Bestürzung hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Thüringen, die Entscheidung des Europaparlaments zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel zur Kenntnis genommen.
Die Strasbourger Entschließung vom 11.3.96 besagt, daß lediglich gentechnisch veränderte Organismen in Lebensmitteln als solche gekennzeichnet werden müssen. Alle Nahrungsmittel, bei deren Herstellung Gentechnik in irgendeiner Art beteiligt war, sind hingegen von der Kennzeichnungspflicht ausgeschlossen.
Für Frank Augsten, dem gentechnischen Sprecher des BUND-Landesarbeitskreises "Landwirtschaft", ist es besonders bitter, daß "...das EU-Parlament damit von seiner bisherigen Forderung nach einer umfassenden Kennzeichnung gentechnisch manipulierter Lebensmittel abgewichen ist. Damit werden nicht nur der Einsatz einer fragwürdigen Technologie mit vielen Unbekannten hofiert, sondern darüber hinaus die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Herkunft von Nahrungsmitteln im Unklaren gelassen..."
Angesichts der bevorstehenden Beratungen zwischen Rat, Parlament und der sich gegen jegliche Kennzeichnung wehrenden Kommission verlangt der BUND Thüringen von den verantwortlichen deutschen Politikern eine klare Positionierung im Sinne der Verbraucher, von denen 80 bis 90 Prozent eine umfassende Kennzeichnung fordern.


