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BUND Thüringen: Einwendungsfrist gegen Genversuche läuft aus

07. April 1994 | Landwirtschaft, Ressourcen & Technik, Chemie

Eisenach. Gegen den Antrag der Firma Hoechst Schering AgrEvo GmbH auf Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen in Friemar können noch bis zum 11. April 94 Einwendungen erhoben werden.

"Wir rufen alle Bürger und Bürgerinnen auf", so Gudrun Flachmann, Sprecherin des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Thüringen, "ihre Kritik gegen die Freisetzungsversuche gentechnisch veränderter Pflanzen in Form einer Einwendung niederzuschreiben und bis Montag einzureichen." Die Einwendungen seien an die Verwaltungsgemeinde Nesselaue in Friemar, Dr.-Külz-Str. 4 im Hauptamt oder an das Robert Koch-Institut des Bundesgesundheitsamtes, Wollankstr. 15-17, 13187 Berlin zu richten. Mögliche Gründe bzw. Ängste gegen diesen Versuch könnten in der Einwendung dargelegt werden. Für den Einwender würden dadurch keinerlei Kosten und keine Verpflichtungen entstehen.

Ziel des Freisetzungsversuches ist es, die gentechnisch veränderten Mais- und Rapspflanzen auf ihre Unempfindlichkeit gegenüber dem Totalherbizid Basta der Firma Hoechst zu testen.
Es könne nicht ausgeschlossen werden, daß diese Veränderungen des Erbgutes sich auf verwandte Wild- und Kulturpflanzen ausbreite. Wenn zukünftig Nutzpflanzen widerstandsfähiger gegen den Einsatz des Totalherbizids "Basta" seien und weitere Kulturpflanzen für diese Behandlung zugänglich gemacht werden, müsse ein verstärkter Einsatz dieses Giftes befürchtet werden.

Der Einsatz von Gentechnik verstärke zudem die Industrialisierung der Landwirtschaft und die Abhängigkeit der Landwirte von Chemiegroßkonzernen.

Die aus Sicht der Landwirtschaft und der Verbraucher offensichtlich unsinnigen Genmanipulationen seien auf Grund ihrer nicht vorhersehbaren und nicht kontrollierbaren Folgerisiken auch aus ökologischen und gesundheitlichen Gründen abzulehnen, so der BUND Thüringen abschließend.  

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