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BUND Thüringen zum neuen Wassergesetz – Unterhaltungsverbände müssen ökologischen Zustand der Gewässer verbessern

10. Mai 2019 | Naturschutz, Lebensräume, Landwirtschaft, Flüsse & Gewässer

Erfurt. Der BUND Thüringen sieht zwar beim heute vom Thüringer Landtag verabschiedeten Wassergesetz Fortschritte zur Sicherung eines geschützten Uferrandstreifens. Er fordert aber, dass das Optionsmodell mit einem nur fünf Meter breiten Uferrandstreifen nur in Ausnahmefällen zur Anwendung kommt. Außerdem fordert der Verband, dass sich die neuen Gewässerunterhaltungsverbände konsequent dem Schutz und der Renaturierung der Gewässer widmen.

„Wir begrüßen, dass mit dem Thüringer Wassergesetz der Uferrandstreifen endlich wieder gesetzlichen Schutz erhält“, sagte Landesgeschäftsführer Dr. Burkhard Vogel. „Uferrandstreifen, welche frei von Pestiziden und Düngemitteln sind, können aber erst ab zehn Meter Breite einen wirksamen Schutz für die angrenzenden Gewässer leisten. Deshalb muss dieses Modell in der Landwirtschaft zur Regel und nicht zur Ausnahme werden.“

Positiv steht der Verband der Einrichtung der 20 neuen Gewässerunterhaltungsverbände gegenüber. Vogel: „Gewässerschutz hört nicht an der Ortsgrenze auf.“ Gleichzeitig fordert er, dass die neuen Gewässerunterhaltungsverbände die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie konsequent in den Fokus nehmen. „Moderne Gewässerunterhaltung setzt auf Renaturierung und natürliche Fließgewässerdynamik, statt auf Wasserbausteine und Beton“.

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