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Gesunde Lebensmittel brauchen gesunde Felder – BUND Thüringen kritisiert Pro-testaktion der Thüringer Bäuerinnen und Bauern

05. Februar 2021 | Landwirtschaft

Erfurt. Der BUND Thüringen kritisiert den heutigen Protest der Thüringer Bäuerinnen und Bauern vor dem Steigerwaldstadion in Erfurt. Anlass boten das geplante Insektenschutzgesetz und die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung, die am kommenden Mittwoch auf der Tagesordnung des Bundeskabinetts stehen könnten. Vorgesehen sind unter anderem ein Verbot biodiversitätsschädigender Pestizide in Naturschutzgebieten und FFH-Gebieten, ein Ausstieg aus der Nutzung von Glyphosat sowie die Einführung von pestizidfreien Randstreifen an allen Gewässern und ihren Quellregionen.  

„Erst Glyphosat gegen Unkräuter, dann Neonicotinoide gegen Rübenlaus und vor der Ernte noch Rodentizide gegen Feldmäuse. Der Giftcocktail, den Landwirte in Thüringen im vergan-genen Jahr auf Rübenäckern ausgebracht haben, lässt Flora und Fauna auf dem Feld keine Chance mehr. Dazu kommt noch Mineraldünger, der die Mykorrhiza im Boden schädigt und das Grundwasser verseucht“, so Dr. Burkhard Vogel, Landesgeschäftsführer des BUND Thü-ringen. „Wenn wir auf unseren Feldern so weitermachen, wie bisher, vernichten wir nicht nur die Basis für eine gesunde Ernährung, sondern geben tausenden von Insekten den Todes-stoß.“

Vogel weiter: „Wollen wir wirklich Nahrungsmittel zu uns nehmen, deren Produktion an gleich drei Stellen von Gifteinsatz begleitet wird? Kann hier noch von gesunden Lebensmitteln die Rede sein? Statt auf Dünger und Gift muss die Landwirtschaft der Zukunft auf strukturreiche Agrarlandschaften setzen. Damit tragen Landwirtschaftsbetriebe nicht nur zur biologischen Vielfalt auf dem Feld bei, sondern machen den Einsatz von Gift unnötig.“

Gleichzeitig appelliert der BUND an die Thüringer Landesregierung, sich für eine umfassende Definition von biodiversitätsschädigenden Pestiziden einzusetzen. Vogel: „Die geplante Bienenschutzverordnung, in der selbst Neonicotinoide als ‚nicht bienengefährlich‘ eingestuft werden, wird einem angemessenen Insektenschutz keinesfalls gerecht. Zudem darf es keine weiteren Ausnahmebestimmungen zum Einsatz von Pestiziden in FFH-Gebieten geben. Schließlich sei es entscheidend, dass der verabredete Glyphosatausstieg konsequent umgesetzt und insbesondere eine flächenhafte Anwendung auf Grünland sofort verboten wird.“

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