Infrastruktur-Zukunftsgesetz würde gerichtliche Kontrolle und Verbandsklagerecht bei Autobahnneubau schwächen – BUND Thüringen fordert von Landesregierung Ablehnung im Bundesrat

30. Januar 2026 | Naturschutz, BUND

Mit Verweis auf die heute im Bundesrat angesetzte Aussprache zum Entwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes plädiert der BUND Landesverband Thüringen für eine deutliche Überarbeitung. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung Vorhaben der Verkehrsinfrastruktur unter anderem durch die Einschränkung von Umwelt- und Naturschutzstandards beschleunigen. Geplant sind hierfür Eingriffe in zentrale Beteiligungs- und Kontrollrechte der Zivilgesellschaft kritisiert der BUND, mit weitreichenden Folgen für Natur, Umwelt und Bürgerbeteiligung in Thüringen.

Dr. Burkhard Vogel, Landesvorsitzender des BUND Thüringen dazu: „Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz darf in der jetzigen Form nicht in Kraft treten und muss überarbeitet werden. Es stellt eine Zäsur für die Bürgerbeteiligung dar und schwächt die gerichtliche Kontrolle sowie das Verbandsklagerecht beispielsweise beim Autobahnneubau. Wir fordern von Ministerpräsident Mario Voigt und dem federführenden Infrastrukturminister Steffen Schütz eine Ablehnung dieses Gesetzentwurfes im Bundesrat.“

Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz zielt darauf die gesellschaftliche Kontrollfunktion massiv zu schwächen. Vorgesehen sind unter anderem der Wegfall der aufschiebenden Wirkung von Verbandsklagen. 

Vogel kritisiert: „Umweltverbände wie der BUND klagen nicht aus Eigennutz, sondern im Sinne der Allgemeinheit und als ‘Anwälte der Natur‘. Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz macht es möglich, Bäume zu fällen oder Moore trocken zu legen, bevor endgültig entschieden ist, ob und wie überhaupt gebaut werden darf. Thüringen kann im Bundesrat maßgeblich beeinflussen, ob dieses Gesetz in Kraft tritt. Eine Zustimmung in der vorliegenden Form wäre ein fatales Signal für Rechtsstaatlichkeit, Umwelt- und Naturschutz sowie rechtsstaatlicher Teilhabe.“           

Dort wo Kontrolle stattfindet, dient sie dem Allgemeinwohl und deckt falsche Planungen oder Gesetzesverstöße auf. Dadurch werden Projekte meist nicht verhindert, sondern vor allem Planungsfehler behoben und Eingriffe in die Natur vor Ort minimiert. Das Verbandsklagerecht wirkt damit als Korrektiv im Rechtstaat und nicht als Blockadeinstrument. Insgesamt verschiebt das Infrastruktur-Zukunftsgesetz Entscheidungsbefugnisse und Abwägungsspielräume zulasten der Länder, während es ihnen gleichzeitig die Verantwortung für ökologische Schäden, Vollzugsprobleme und Akzeptanzkonflikte vor Ort überstülpt.

Mit der gleichzeitigen Änderung von 18 Einzelgesetzen schafft das Gesetz zahlreiche neue Sondervorschriften und Detailregelungen. Von einer grundlegenden Vereinfachung des Verfahrensrechts kann keine Rede sein. Die angestrebte Verfahrensbeschleunigung soll vielmehr überwiegend durch den Abbau von Bürgerrechten und die Absenkung von Umweltstandards erreicht werden – teilweise auch durch die faktische Nichtberücksichtigung relevanter Belange infolge unrealistischer Fristen. 

Zweifel an der inhaltlichen Qualität des Gesetzentwurfs weckt zudem der Umfang der Änderungs- und Streichungsvorschläge, die in Ausschüssen des Bundesrates erarbeitet wurden: Die entsprechende Empfehlungsdrucksache umfasst 179 Seiten. Darin werfen Fachgremien der Länder dem Gesetzentwurf der Bundesregierung wiederholt vor, zentrale Aspekte nicht ausreichend zu berücksichtigen oder wichtige Zusammenhänge zu „verkennen“. Die dort dokumentierten Einwände liefern zahlreiche sachliche Gründe, den Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form abzulehnen.

Vogel weiter: „Marode Schienen, Straßen und Brücken sind ein Versäumnis der Politik und nicht durch Klagen der Umweltverbände entstanden. Viel zu lange wurde Geld in den Bau neuer Straßen, statt in die notwendige Sanierung investiert. Hier braucht es eine Priorisierung für den Erhalt. Umweltverbände klagen nur gegen Verstöße im Umwelt- und Naturschutzrecht. Wer hier Klagen einschränkt löst keine Probleme, sondern verdeckt Planungsfehler.“

Pressekontakt:
Kerstin Neumann & Christina Eberhardt, BUND Thüringen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Tel. +49 361 5550314; Mobil: 0176 13338510 oder 0176 13338564, presse(at)bund-thueringen.de

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