Natur nicht für Zement opfern: BUND Thüringen wirbt für breite Bürgerbeteiligung zu den Erweiterungsplänen des Kalksteintagebaus Deuna

03. Februar 2026 | Naturschutz, BUND, Ressourcen & Technik, Nachhaltigkeit

  • Einwendungen von Bürger*innen bis 4. März 2026 möglich
  • Erweiterungspläne wollen Kalksteinabbau bis 2085 sichern
  • Erhebliche Folgen für Natur und Umwelt – wie die Rodung von 77 Hektar Buchenwald
  • Zementwerk Deuna bereits jetzt der größte Einzelemittent von CO₂
  • Scheinlösung CCS: Absicherung des Tagebaus, kein Klimaschutz

Noch bis zum 4. März können Bürgerinnen und Bürger Einwendungen gegen die geplante Erweiterung des Kalksteintagebaus Deuna durch die Dyckerhoff GmbH erheben. Die Erweiterung soll den Kalksteinabbau im Bereich Deuna/Keula sowie angrenzender Waldgebiete im Eichsfeld um rund 60 Jahre bis 2085 ermöglichen – mit erheblichen Folgen für Wald, Klima, Wasser und die Lebensqualität im Eichsfeld. Der BUND Thüringen hat bereits Stellung genommen und ruft nun die Öffentlichkeit auf, ihr Beteiligungsrecht im bergrechtlichen Genehmigungsverfahren zu nutzen. Die Planunterlagen liegen noch bis zum 4. Februar 2026 in den betroffenen Gemeinden sowie online beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) aus.

Hierzu Eli Sondermann, Vorsitzende des BUND-Kreisverbands Eichsfeld und stellvertretende Landesvorsitzende des BUND Thüringen:
„Die geplante Erweiterung des Kalksteintagebaus würde Natur und Landschaft im Eichsfeld für Generationen verändern. Umso wichtiger ist es, dass sich die Menschen vor Ort jetzt einbringen. Das bergrechtliche Verfahren bietet nur wenige Gelegenheiten, die eigenen Sorgen und Erfahrungen einzubringen – und diese laufen in wenigen Wochen ab. Nach Ablauf der Frist sind Einflussmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger faktisch kaum noch vorhanden. Wer möchte, dass Belange von Natur, Wasser, Klima und Lebensqualität ernsthaft berücksichtigt werden, sollte diese Chance jetzt nutzen.“

Vorgesehen ist unter anderem die Rodung von 77 Hektar naturnahem Buchenwald am Rand des FFH-Gebiets „NSG Keulaer Wald“. Damit ginge ein ökologisch wertvoller Naturraum unwiederbringlich verloren; zugleich würde der überregional bedeutsame Waldkorridor „Dün – Keulaer Wald – Hainleite“ unterbrochen, der für Arten wie Wildkatze, Luchs und verschiedene Fledermausarten von zentraler Bedeutung ist.

Auch für die angrenzenden Ortslagen Zaunröden und Keula ist das Vorhaben problematisch. Der als Puffer vorgesehene rund 120 Meter breite Waldrandstreifen ist nach Einschätzung des BUND langfristig nicht stabil: Sonnenexposition, Austrocknung sowie Staub- und Lärmeinträge wirken von beiden Seiten auf die verbliebenen Gehölze ein und gefährden ihre Schutzfunktion erheblich.

Hinzu kommt die massive Klimawirkung der Zementproduktion. Das Zementwerk Deuna ist mit rund einer Million Tonnen CO₂-Ausstoß pro Jahr bereits der größte Einzelemittent Thüringens. Eng damit verknüpft sind die Pläne zur CO₂-Abscheidung und -Speicherung (CCS): Die vorgesehene Verpressung des abgeschiedenen CO₂ unter der Nordsee würde die mit der Zementproduktion verbundenen Belastungen lediglich räumlich verlagern. Ungeachtet aktueller politischer Entscheidungen auf Bundesebene birgt das CCS-Verfahren nach Einschätzung des BUND erhebliche und bislang nicht abschließend geklärte Risiken für Natur und Umwelt. Zudem wurde auf einer Informationsveranstaltung des Unternehmens am 20. Januar 2026 in Holzthaleben deutlich, dass sich die hohen Investitionen in die geplante CO₂-Abscheidung nur rechnen, wenn der Kalksteinabbau langfristig gesichert fortgeführt wird. Damit wird deutlich: CCS dient hier nicht dem Klimaschutz, sondern der wirtschaftlichen Absicherung eines jahrzehntelangen Tagebaus und verfestigt Entscheidungen, die heute getroffen werden, für Generationen.

Was Bürger*innen jetzt tun können

  1. Informieren
    Planunterlagen bis 4. Februar 2026 in den Gemeinden Niederorschel, Helbedündorf, Dingelstädt und Unstruttal oder online beim TLUBN einsehen und sichern.
  2. Stellung nehmen
    Eigene Einwendungen zu Umwelt-, Klima- und Gesundheitsfolgen schriftlich einreichen oder vor Ort zu Protokoll geben. Eine juristische Form ist nicht nötig – die persönliche Betroffenheit zählt – etwa durch Sorgen um Natur- und Klimaschutz, Grundwasser, Waldverluste, Lärm, Staub oder die Lebensqualität vor Ort.
  3. Frist wahren
    Einwendungen müssen bis spätestens 4. März 2026 eingehen – danach ist eine Beteiligung kaum noch möglich.

Unterlagen online einsehen

Mehr Informationen:

Pressekontakt:
Kerstin Neumann & Christina Eberhardt, BUND Thüringen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Tel. +49 361 5550314; Mobil: 0176 13338510 oder 0176 13338564, presse(at)bund-thueringen.de

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