"Nichtstun grenzt an Körperverletzung"

07. Juli 1995 | Umweltgifte

BUND kritisiert Untätigkeit der Thüringer Landesregierung bei der Ozonbekämpfung

Eisenach. Scharfe Kritik an der Untätigkeit der Thüringer Landesregierung im Hinblick auf die mit den sommerlichen Temperaturen ansteigenden Ozonwerte übt der Landesverband Thüringen des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). "Geradezu absurd" sei die Tatsache, daß die Autofahrer in Hessen bei Ozonalarm den Fuß vom Gas nehmen müßten, in Thüringen aber weiter gerast werden dürfe, heißt es in einer heute veröffentlichten Presseerklärung des Verbandes.

"Während in Hessen bereits Ozonalarm ausgelöst wurde, legt die Thüringer Landesregierung die Hände in den Schoß und redet die Luftbelastung schön", kritisiert Spielmann. Angesichts der jüngst erfolgten Einstufung der bei der deutschen Forschungsgemeinschaft angesiedelten "MAK-Wertekommission", wonach Ozon auf die Liste der "begründet krebsverdächtigen" Stoffe gesetzt wurde, sei eine solche Haltung unverantwortlich und grenze an Körperverletzung. "Die Thüringer Landesregierung vernachlässigt damit in eklatanter Weise ihre Fürsorgepflicht für die von dem Reizgas besonders betroffenen Kinder, den älteren und gesundheitlich angeschlagenen Menschen. Sie kuscht erneut vor der Autolobby."

"Die Versuche der Landesregierung, sich ihrer Verantwortung für den Schutz der Bevölkerung zu entziehen, werden immer peinlicher", resümierte Michael Spielmann, Landesgeschäftsführer des BUND Thüringen. "Statt frommer Wünsche und unverbindlicher Appelle ist der unverzügliche Erlaß einer Sommersmogverordnung auch in Thüringen angesagt", so Spielmann.

Der BUND Thüringen plädiere nachdrücklich für einen Grenzwert von 120 Mikrogramm Ozon pro Kubikmeter Luft. Bei diesem Wert müßten Geschwindigkeits- und Verkehrsbeschränkungen sowie Fahrverbote in Kraft treten. Dabei solle nicht zwischen Autos mit Katalysator und Pkw ohne Kat unterschieden werden, da in der Praxis eine solche Differenzierung kaum zu kontrollieren und leicht zu umgehen sei. 

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