Das Oberverwaltungsgericht Weimar hat den Windenergie-Teilplan Ostthüringen von 2020 für unwirksam erklärt. Nach Ansicht des Gerichts wurden bestimmte Landschaftsschutzgebiete pauschal für Windenergie ausgeschlossen, ohne ausreichend zu dokumentieren, ob ihr jeweiliger Schutzzweck dies rechtfertigt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Dazu erklärt der BUND Thüringen:
„Deutschland und Thüringen brauchen einen zügigen und naturverträglichen Ausbau der Windenergie. Dass das Oberverwaltungsgericht den bisherigen Teilplan für Ostthüringen für unwirksam erklärt hat, unterstreicht die Dringlichkeit, den neuen, im Verfahren befindlichen Teilplan zügig und rechtssicher nach den heute gültigen Vorgaben zu beschließen.
Bis Ende 2032 sind in Ostthüringen mindestens 1,7 Prozent der Fläche als Windenergiegebiete auszuweisen. Darin liegt auch eine Chance für den Naturschutz: Eine gute Regionalplanung konzentriert den Ausbau auf geeignete Standorte und berücksichtigt dabei den Schutz von Natur und Landschaft sowie die Interessen der Menschen vor Ort. Landesweit sieht das Windenergieflächenbedarfsgesetz des Bundes ein Flächenziel von mindestens 2,2 Prozent vor. Durch die rechtssichere Ausweisung dieser Flächen in den Regionalplänen schützen wir unsere Thüringer Natur auf 97,8 Prozent der Landesfläche und schaffen gleichzeitig Raum für den notwendigen Ausbau der Windenergie.
Wir erwarten von der Regionalen Planungsgemeinschaft und dem Land, die Urteilsgründe sorgfältig auszuwerten und die laufende Neuplanung zügig und rechtssicher zum Abschluss zu bringen.“
Hintergrund
Der BUND Thüringen hat den neuen Teilplanentwurf in seiner Stellungnahme vom September 2025 grundsätzlich begrüßt, zugleich aber Nachbesserungen gefordert. Diese betreffen insbesondere Konflikte mit dem Natur- und Artenschutz, etwa bei Rotmilanen und Fledermäusen. Zudem sollen Netzanschlüsse und die Nähe zu Stromverbrauchern stärker berücksichtigt sowie Bürger*innen umfassender beteiligt werden. Nur gegen die Ausweisung des flächenmäßig kleinen Vorranggebiets Gera/Ernsee (W-63) hat sich der BUND aus Gründen des Arten- und Landschaftsschutzes ausdrücklich ausgesprochen.
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Kerstin Neumann | Christina Eberhardt, BUND Thüringen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Tel. +49 361 5550314; Mobil: 0176 13338510 oder 0176 13338564, presse(at)bund-thueringen.de


