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Todesgefahr für Greifvögel und Eulen, Hamster und Haustiere

31. August 2015 | Chemie

BUND Thüringen verurteilt Einsatz von verbotenem Mäusegift

Erfurt. Der BUND verurteilt die Erlaubnis zum offenen Ausstreuen des Mäusegiftes Chlorphacinon auf landwirtschaftlichen Flächen. Die Anwendung des auch für Vögel und alle Säugetiere einschließlich des Menschen lebensgefährlichen Wirkstoffs wurde vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zum 1. September genehmigt.

„Das BVL muss die Sonderzulassung für das Mäusegift sofort zurückziehen“, fordert der Landesgeschäftsführer des BUND Thüringen, Dr. Burkhard Vogel. „Das Gift Chlorphacinon ist seit Jahren in der gesamten EU wegen der Gefahren für Tiere und den Naturhaushalt verboten.“

Nach Angaben des BUND sei nicht zu verhindern, dass bei der offenen Ausbringung des Wirkstoffes nicht nur Feldmäuse sondern auch geschützte Tierarten wie Feldhamster oder Greifvögel vergiftet werden. Feldhamster nähmen das Ködergranulat unmittelbar als Nahrung auf. Greifvögel wie der Rotmilan vergifteten sich indirekt, wenn sie vergiftete Feldmäuse erbeuten.

Bereits die Zustimmung der Behörden zur Anwendung der Giftköder auf Hamsterflächen oder auf Flächen, welche Greifvögel zur Nahrungssuche nutzen, führt nach Einschätzung des BUND zu einem Verstoß gegen artenschutzrechtliche Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes und gegen europäisches Naturschutzrecht.

Wie der BUND weiter mitteilte, ist der Wirkstoff Chlorphacinon in der EU seit 2007 wegen seiner hohen Toxizität verboten. Wegen des hohen Feldmausaufkommens haben aber die Bundesländer Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen eine sog. Notfallzulassung beim BVL beantragt. Bereits in den Jahren 2012 und 2013 sei vom BVL eine Notfallzulassung für den Wirkstoff erteilt worden.

„Offenbar wird der Notfall zum Regelfall“, sagte Vogel. „Es ist fraglich, ob die wiederholte Anwendung einer Ausnahmeregelung zur Bekämpfung regelmäßig wiederkehrender hoher Feldmausdichten gesetzlich überhaupt zulässig ist.“

Der BUND verweist darauf, dass mechanische Maßnahmen zur Bekämpfung hoher Feldmausdichten mit Pflug oder Grubber auch nach Angaben landwirtschaftlicher Fachbehörden Wirkungsgrade von rund 80% erzielen. „Das Streuen von für Tiere und Menschen lebensgefährlichen Giftgranulats auf landwirtschaftlichen Flächen ist nicht zu verantworten“, sagte Vogel. 

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