Landesverband Thüringen e.V.
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Einladung & verabschiedete Anträge

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Einladung

Höhere Strompreise, längere Laufzeiten für Braunkohlekraftwerke oder endlose Maisfelder als Nachschub für Biogasanlagen – wird die Energiewende zum Bumerang? Der BUND Thüringen sagt eindeutig: nein. Wir sind nicht gegen gefährliche Atomkraftwerke und klimaschädliche Kohlekraftwerke auf die Straße gegangen, um jetzt die Energiewende von den Lobbyisten der alten Energiewirtschaft zerreden zu lassen.


Die Energiewende muss ein Erfolg werden, wenn wir den Klimawandel stoppen und die Gefahren atomarer Energieversorgung endgültig hinter uns lassen wollen. Deshalb muss der Ausbau der Erneuerbaren Energien beschleunigt werden statt ihn auszubremsen. Dabei darf allerdings nicht aus den Augen verloren werden, dass auch der Ausbau der Erneuerbaren Energien seine Spuren in Natur und Landschaft hinterlässt.


Wieviel Windkraft benötigt Thüringen für seine Energieversorgung? Ist der Bau neuer Stromleitungen durch Thüringen und die Errichtung neuer Pumpspeicherwerke für die Energiewende unverzichtbar? Diesen Fragen wird sich der BUND Thüringen bei seiner diesjährigen Landesversammlung stellen. Als Diskussionspartner haben wir uns dazu Prof. Dr. Dieter Sell, Leiter der Thüringer Energieagentur eingeladen. Ich verspreche Ihnen, es wird eine spannende Veranstaltung.


Ich lade Sie herzlich ein, dabei zu sein und freue mich, Sie bei unserer Landesversammlung am 05. April 2014 in Erfurt begrüßen zu dürfen.
 

Vortrag Prof. Dr. Dieter Sell, Leiter der ThEGA: Die Umsetzung einer ökologischen Energiewende in Thüringen
Positionspapier für eine ökologische Energiewende in Thüringen (inkl. übernommer Änderungsvorschläge)
Leitantrag 2014: BUND Thüringen fordert: Vorfahrt für Naturschutz

Die Mitglieder des BUND Thüringen haben auf ihrer Landesversammlung am 05.04.2014 folgenden Leitantrag beschlossen:


BUND Thüringen fordert: Vorfahrt für Naturschutz


Der Zustand von Arten und Lebensräume in Deutschland ist besorgniserregend. Das wird aus dem aktuellen Bericht zur Lage der Natur der Bundesregierung deutlich. Nur ein Viertel der Arten und 28% der Lebensräume des Schutzgebietsnetzes Natura 2000 befinden sich in einem guten Zustand.
In Thüringen hat sich bei fast einem Viertel der untersuchten Arten gegenüber der Erhebung im Jahr 2007 der Erhaltungszustand verschlechtert. Bei den Fledermäusen ist sogar die Hälfte der 20 heimischen Arten betroffen.
Die Intensivierung der Land- und Forstwirtschaft, der maßlose Ausbau der Verkehrsinfrastruktur und der rasante Flächenverbrauch sind für diese Entwicklung verantwortlich. Dem setzt die Naturschutzpolitik der Landesregierung bisher nur wenig entgegen. Thüringern ist das einzige Bundesland, welches für seine 256 FFH- und Vogelschutzgebiete noch keinen einzigen Managementplan vorgelegt hat. Statt den Flächenverbrauch zu stoppen, soll auf Druck der Agrarlobby die Verpflichtung für die Kompensation von Eingriffen so aufgeweicht werden, dass in Zukunft für die Zerstörung von Natur und Landschaft kein gleichwertiger Ersatz mehr erfolgen muss.
Wenn bis zum Jahr 2020 der Artenverlust gestoppt und der Erhaltungszustand der Arten verbessert werden soll, wie es auch als Ziel in der Thüringer Biodiversitätsstrategie festgelegt ist, muss die Naturschutzpolitik in Thüringen einen grundsätzlichen Kurswandel einschlagen:

Daher fordert der BUND von der neuen Landesregierung in Thüringen:

  • Eigenes Umweltministerium mit eigener Naturschutzabteilung:
    Nur ein eigenes Umweltministerium mit einer eigenständigen Naturschutzabteilung verschafft dem Naturschutz die notwendige Stimme und das notwendige Gewicht am Kabinettstisch der Landesregierung. Die Naturschutzbehörde muss eine personelle Aufstockung gegenüber dem derzeitigen Status erfahren.
  • Aufstockung Förderprogramm ENL:
    Das Förderprogramm ENL muss finanziell auf ein Fördervolumen von mindestens vier Millionen Euro jährlich aufgestockt werden. Entbürokratisierung, welche für Landwirtschaftliche Förderprogramme längst umgesetzt wurde, muss auch für Förderprogramme des Naturschutzes gelten.
  • Aufbau Biologische Stationen:
    Ohne staatlich geförderte Betreuung kann der Erhaltungszustand von Arten und Lebensräumen im Schutzgebietsnetz Natura2000 und in den Lebensräumen Thüringens insgesamt nicht mehr gewährleistet werden. Nur mit dem Aufbau eines landesweiten Netzwerkes von zehn Biologischen Stationen kann der Freistaat seiner Verantwortung für den Erhalt der Biologischen Vielfalt gerecht werden.
  • Stopp Flächenverbrauch:
    In Zukunft dürfen nur noch in dem Umfang Flächen versiegelt werden, in dem an anderer Stelle eine Entsiegelung erfolgt.
  • Biotopverbund:
    Der Aufbau eines zusammenhängenden Netzes naturnaher Lebensräume auf mindestens 10% der Landesfläche ist um zu setzen. Die Lebensräume in Thüringen sind so zu vernetzen, dass ein ungehinderter Austausch der Arten möglich ist. Dazu muss eine landesweite Biotopverbundplanung auch verbindlicher Teil der Landesplanung werden.
  • FFH-Gebiete effektiv schützen:
    Gebiete die als FFH-Schutzgebiet ausgewiesen sind, sollen grundsätzlich auch als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden.
  • Biosphärenreservat Südharz:
    Die nächste Landesregierung muss endlich ein länderübergreifendes Biosphärenreservat Südharz gemeinsam mit Sachsen-Anhalt einrichten, um die weltweit einzigartigen Karstlebensräume zu erhalten
  • Umsetzung 25.000 ha Ziel:
    Das 25.000 ha-Ziel im Wald muss konsequent auf großen, zusammenhängenden Flächen verwirklicht werden. Einzelbäume bilden keine Urwälder.
  • Überprüfung und Anpassung der Gesetze und Verordnungen:
    Eine Novellierung des Thüringer Naturschutzgesetzes, mit dem Ziel der Ausschöpfung des rechtlichen Rahmens.
    Es soll ein engmaschigeres Monitoring der Naturschutzverordnungen, ihrer Einhaltung und, falls nötig, deren Nachjustierung erfolgen.
    Die Naturschutzverwaltung soll auf allen Hierarchieebenen an der Grundphilosophie eines umfassenden Qualitätsmanagements (TQM) ausgerichtet wird, d. h. dem ganzheitlichen Ansatz zur methodischen und durchdachten Planung, Durchführung und Bewertung der Ziele ausgerichtet wird. Die Formulierung von Mission und Zielen muss sich dabei aus der Erhaltung der Biodiversität ableiten.
  • Stärkung der Umwelt- und Naturschutzverbände:
    Ehrenamtliche Naturschutzleistungen müssen besser unterstützt werden. Ebenfalls muss eine Verbändebeteiligung bei Eingriffen in „§-18-Biotope“ erfolgen.
  • Stärkung Stiftung Naturschutz Thüringen:
    Die Stiftung Naturschutz in Thüringen muss strukturell gestärkt werden.
  • Intakte Fließgewässer:
    Die Durchgängigkeit der Fließgewässer muss wiederhergestellt werden. Der Neubau von Wasserkraftanlagen leistet keinen Beitrag zur Energiewende und ist mit den ökologischen Belangen der Gewässer nicht vereinbar.
    Uferrandstreifen müssen wiederhergestellt und gesichert werden.
    Die Werraversalzung muss endgültig gestoppt werden.
  • Stärkung des Ökologischen Landbaus:
    Ökolandbau schont das Klima, nützt der Artenvielfalt und schützt die Gewässer vor Nitrat und Pestiziden. Verbraucherinnen und Verbraucher kaufen jährlich mehr Lebensmittel aus dem Ökolandbau. Doch die Hälfte der Bioprodukte muss importiert werden. Der Anteil des Ökolandbaus in Thüringen muss umgehend auf mindestens 10% der Landwirtschaftsfläche verdoppelt werden. Dazu müssen die Prämien für den Ökolandbau so hoch angesetzt werden, dass sie den Bauern Anreize zur Umstellung geben und mehr Umweltschutz, Einkommen und Arbeitsplätze auf dem Land schaffen.

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