Landesverband Thüringen e.V.
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Einladung & verabschiedete Anträge

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Einladung

„Es braucht auf dem Umweltkatastrophengebiet DDR eine breite ökologische Opposition gegenüber umweltpolitischen Entscheidungen, der per Gesetz ein Mitsprache- und Klagerecht bei Planungen vor Ort eingeräumt wird.“  So begann die Einladung zur Gründung des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Thüringen e.V. am 18. Mai 1990 an der Pädagogischen Hochschule in Erfurt.


Der Rückblick auf 25 Jahre BUND in Thüringen zeigt: die ökologische Opposition hat sich bewährt. Der BUND Thüringen kann auf eine eindrucksvolle Bilanz großer Erfolge verweisen. Sei es die tausendfache Rettung von Erdkröte, Grasfrosch und Co. vor dem Straßentod, der Stopp von Schweinefabriken oder die Verhinderung einer Asphaltschneise quer durch die Rhön. Der BUND Thüringen hat das Grüne Band als Spur in der Landschaft erhalten und bundesweit ein Rettungsnetz für die Wildkatze geknüpft.


Heute ist eine Ökologische Opposition mehr denn je gefragt. Der Geruch nach Braunkohlebrand in der Luft oder Schaum auf verdreckten Flüssen sind zwar längst Vergangenheit. Aber in der Werra fließen immer noch die Abwässer der Kaliindustrie. Treibhausgase sind geruchlos, bewirken aber katastrophale Veränderungen des Klimas. Das Verschwinden von Allerweltsarten in der Agrarlandschaft ist geräuschlos, aber ein Alarmsignal für die Stabilität unserer heimischen Ökosysteme. Der Kampf gegen den Klimawandel und der Schutz der Biologischen Vielfalt gehören deshalb zu den großen gesellschaftspolitischen Herausforderungen unserer Zeit.


Mit der ganzen Vielfalt des Verbandes stellt sich der BUND Thüringen diesen Herausforderungen. Die treibende Kraft sind die Menschen in unserem Verband, welche sich ehrenamtlich für eine Gesellschaft engagieren, in der „Gut zu leben“ wichtiger ist als „Viel zu haben“.


Ich lade Sie herzlich ein, die Erfolge eines Vierteljahrhunderts umweltpolitischen Engagements des BUND in Thüringen gemeinsam mit uns zu feiern.

Leitantrag 2015: Das Gemeinwohl ist nicht ver(frei)handelbar!

Leitantrag des Landesvorstandes des BUND Thüringen zur Landesversammlung am 25.04.15:

Die Landesversammlung des BUND Thüringen möge Folgendes beschließen:

Das Gemeinwohl ist nicht ver(frei)handelbar!
Stopp TTIP


Der BUND Thüringen fordert die Institutionen der Europäischen Union und ihre Mitgliedsstaaten dazu auf, die Verhandlungen mit den USA über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) zu stoppen, sowie das Umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) mit Kanada nicht zu ratifizieren.
Die Thüringer Landesregierung fordert der BUND Thüringen dazu auf, sich auf Bundesebene für einen Stopp der Verhandlungen ein zu setzen und im Bundesrat gegen die Abkommen CETA und TTIP zu stimmen.
Alle Thüringer Parteien werden aufgefordert, sich dafür ein zu setzen, dass die intransparenten Verhandlungen zur Senkung von Arbeits-, Sozial-, Umwelt-, Datenschutz- und Verbraucherschutzstandards sofort gestoppt werden und die Aushöhlung von demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipien verhindert wird.

Begründung:
Seit Juli 2013 verhandeln die EU und die USA über ein umfangreiches Freihandelsabkommen. Dieses Abkommen soll dafür sorgen, dass Zölle und unterschiedliche rechtliche Standards für Produkte (sogenannte „nichttarifäre Handelshemmnisse“) abgebaut werden.
Während die Verhandlungen auf der einen Seite unter Ausschluss der Öffentlichkeit verlaufen, findet auf der anderen Seite eine undurchsichtige Beteiligung von Wirtschaftslobbyisten statt.
Über das geplante Investor-Staat-Schiedsverfahren (ISDS) würden Wirtschaftsunternehmen weitreichende Einflussmöglichkeiten bei Vorhaben zur Verbesserung von Umwelt- und Verbraucherschutzstandards eingeräumt werden.
Bei jeder Gesetzesveränderung könnten Unternehmen Staaten auf Entschädigung verklagen, wenn sie ihre erwarteten Gewinne bedroht sehen – vor nicht-staatlichen Schiedstribunalen, die im Geheimen tagen, nicht der nationalen Gerichtsbarkeit unterliegen und deren Entscheidungen bindend sind. Das gilt auch für die Ausweisung von Schutzgebieten, wenn Unternehmen ihre Gewinninteressen z.B. durch ein Versiegelungsverbot beeinträchtigt sehen. Da es bei solchen Klagen häufig um zwei- oder dreistellige Millionensummen geht, führen sie oft dazu, dass anspruchsvolle neue Gesetze zum Umwelt- und Gesundheitsschutz abgeschwächt oder gar nicht erst vorgeschlagen werden.
Deutlich wird bereits, dass mit der Angleichung und wechselseitigen Anerkennung von umwelt- und gesundheitsrelevanten Standards vor allem eine Angleichung auf niedrigstem Niveau beabsichtigt ist – zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger und der Natur und Umwelt.
Gegenstand der Verhandlungen sind u.a.:

  • Beschleunigung der Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Organismen beschleunigen.
  • Abschaffung der Gentechnik-Kennzeichnung bei Lebens- und Futtermitteln
  • weitere Industrialisierung der Tierhaltung durch verstärkten Einsatz von Wachstumshormonen, Antibiotika und Futtermittelzusätzen
  • Aufweichung der EU-Regeln für den Einsatz gesundheitsschädlicher Chemikalien in Alltagsprodukten. Während die EU-Chemikalienverordnung REACH nach dem Vorsorgeprinzip arbeitet, liegt in den USA die Beweislast dafür, dass eine Chemikalie gefährlich ist, bei den Behörden. Die EU-Kosmetik-Verordnung verbietet 1.300 Chemikalien, die US-Gesetzgebung lediglich 11 Stoffe.
  • Verhinderung des besseren Schutz vor hormonell wirksamen Schadstoffen, die mit Brust- und Hodenkrebs in Verbindung gebracht werden
  • Privatisierung öffentlicher Gemeingüter: Mit TTIP droht die Gefahr, dass öffentliche Dienstleistungen – Wasserversorgung, Bildung, Infrastruktur, Verkehr usw. – privatwirtschaftlichen Interessen untergeordnet werden müssen.


TTIP und CETA bringen nicht Arbeitsplätze und allgemeinen Wohlstand für viele, sondern mehr Gewinn für wenige zu Lasten der Umwelt und der Gesundheit.

Erfurt, 25.04.15 

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