Ihre Katze hat Beute mit nach Hause gebracht? Für die Forschung ist das wertvoll. Hier können Sie den Fund melden. Tragen Sie das Datum, den Fundort und Ihre Kontaktdaten ein und laden Sie ein oder mehrere Fotos hoch. Im Idealfall fotografieren Sie den Fund von oben, von unten und von der Seite. 

Alternativ können Sie Ihre Meldung auch per E-Mail an anita.giermann(at)bund.net schicken.

Melden Sie uns jetzt die Beute Ihrer Katze

Melden Sie uns jetzt die Beute Ihrer Katze

Viele Arten sind wertvoll für die Forschung, die Sammlung im Naturkundemuseum Erfurt oder aber wir benötigen das Tier, um es auf Artniveau zu bestimmen. Bspw. gibt es alleine neun verschiedene Spitzmausarten in Thüringen, die sich allein anhand eines Fotos nicht unterscheiden lassen. 

Wenn Sie es sich zutrauen, wäre es sehr hilfreich, Sie sichern das Tier und frieren es ein.

Wie sammle ich tote Tiere sicher ein?

Weil tote Tiere Krankheitserreger oder Parasiten tragen können, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Nehmen Sie einen Plastiksack (z.B. Gefrierbeutel) und stecken Sie Ihre Hand hinein.
  • Greifen Sie mit der Hand im Plastiksack die tote Maus.
  • Während Sie die Maus mit einer Hand festhalten, streifen Sie mit der anderen Hand die Ränder des Sacks über die Maus in der Hand.
  • Notieren Sie mit einem Bleistift die folgenden Daten zum Fund auf einem Zettel
  • Nur vollständig ausgefüllte Formulare ergeben einen wissenschaftlichen Datensatz und können/dürfen erfasst werden.
  • Geben Sie den Zettel zu der Maus in den Plastiksack.
  • Verschließen Sie den Plastiksack gut und platzsparend (möglichst keine Luft im Sack)
  • Geben Sie den Plastiksack in den Gefrierschrank. 
  • Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung und besprechen, wie das Tier zu uns kommt. Hier müssen wir Sie aber um Geduld bitten. Die Koordination der Bergung dauert in der Regel etwas.

Informationen zur Datenverarbeitung und Umgang mit personenbezogenen Daten

Mit Ihrer Meldung tragen Sie zur Erfassung und wissenschaftlichen Erforschung der aktuellen Verbreitung diverser Arten bei. Die persönlichen Angaben Ihres Vor- und Nachnamens sowie Ihre E-Mail-Adresse werden für die wissenschaftliche Verarbeitung und Überprüfung der Angaben benötigt, beispielsweise falls sich Rückfragen zu Tierart, Fundort, Fundorttyp und Fundortdatum ergeben. Die Rechtsgrundlage hierfür bildet Ihre Teilnahme an dieser Aktion auf der Grundlage von Art. 6 (1) f) DSGVO.¹

Die Verifizierung Ihrer Fundangaben erfolgt durch den BUND Landesverband Thüringen sowie durch Artspezialisten, bspw. des Naturkundemuseums Erfurt, die auf die Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet sind. Die Daten aus den verifizierten Meldungen finden Eingang in das Fachinformationssystem (FIS) Naturschutz Thüringen.² Eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten – über den Namen hinaus - aus der Verifizierung an weitere Dritte wie beispielsweise den amtlichen Naturschutz erfolgt nicht

Die geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie das Bundesdatenschutzgesetz, verpflichten uns zum ordnungsgemäßen und zweckgebundenen Umgang mit Daten der Nutzer*innen unseres Internetauftritts. Hier finden Sie detaillierte Informationen zur Datenverarbeitung nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch den BUND Thüringen.

Selbstverständlich können Sie die vorgenannten Einwilligungen jederzeit einzeln oder insgesamt jederzeit mit Wirkung für die Zukunft unter info(at)bund-thueringen.de widerrufen.

 

¹ Informationen zur Datenverarbeitung nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Die geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie das Bundesdatenschutzgesetz, verpflichten den BUND e.V. Bundesverband zum ordnungsgemäßen und zweckgebundenen Umgang mit Daten der Nutzer*innen der „Meldestelle Gartenschläfer“.
Sofern hier nicht abweichend beschrieben, finden Sie weitere, detaillierte Informationen zur Datenverarbeitung nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch den BUND e.V. Bundesverband: https://www.bund-thueringen.de/der-bund-thueringen/datenschutz/ 

² Eine unentbehrliche Grundlage für die Bewertung von Zustand, Gefährdung und zukünftiger Entwicklung der biologischen Vielfalt in Deutschland ist die Beobachtung und Erfassung des Vorkommens, der Verbreitung und der Bestandssituation von Arten.
Ohne dass Arten systematisch erfasst werden, lassen sich keine Aussagen dazu treffen, ob es ihnen besser oder schlechter geht als bspw. vor 10 Jahren.
Dazu haben die Länder Arterfassungssysteme, in denen die Informationen zu den Vorkommen in einheitlicher Form archiviert und für die Zwecke des Naturschutzes verfügbar gehalten werden. Der Datenbestand wird kontinuierlich aktualisiert und ausgewertet.
Jeden Tag werden Vorhaben in Deutschland geplant und umgesetzt. Es werden Straßen gebaut, Windparks geplant, Solarfelder eingerichtet, Ausnahmegenehmigungen zur Fällung von Bäumen beantragt oder Eingriffe in Schutzgebiete vorgenommen.
Der Vorhabenträger unterliegt einer ganzen Anzahl von Auflagen, bevor er ein Vorhaben umsetzen kann. Unter anderem muss er die im Plangebiet vorkommenden Arten abfragen und bei seiner Planung berücksichtigen. Diese Abfragen finden bei den Ländern statt. Meldungen zu Tieren und Pflanzen, die hier nicht eingegangen sind, finden u.U. keinen Eingang in die Planungen.
Deshalb ist die Weitergabe Ihrer Daten an die Fachinformationssysteme der Bundesländer so wichtig.
Aber warum die Meldung nicht vom Melder oder der Melderin trennen und die Meldung anonymisieren?
Aus wissenschaftlicher Sicht gehören Melder/in und Meldung immer zusammen. Zum einen liegt das daran, dass die Meldung das Eigentum des Melders/ der Melderin ist. Man steht mit seinem Namen für seine Meldung. Wir als Verband und auch die Naturschutzbehörden der Länder dürfen Ihre Daten nutzen, sie gehören uns aber nicht. Das geistige Eigentum bleibt unangetastet.
Ein weiterer Punkt ist, dass die meisten Melder/innen nicht nur eine Meldung abgeben. Auch aus der Summe der Meldungen können Informationen gewonnen werden.
Bekommen wir bspw. die Meldung einer Art ohne Belegfoto rein, der Melder oder die Melderin hat aber bereits einige Meldungen der Art mit Bildnachweis geliefert, so kann davon ausgegangen werden, dass es sich hier um eine sichere Meldung handelt und das, obwohl das Belegfoto fehlt.

Ansprechpartnerinnen

Anita Giermann

Meldungen
E-Mail schreiben Tel.: 0361 555 03 41

Kerstin Neumann

Pressearbeit
E-Mail schreiben Tel.: 0361 555 03 14

BUND-Bestellkorb