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BUND Thüringen begrüßt Studie zur Nutzung von Agri-Photovoltaik – Prioritäten dürfen jedoch nicht aus dem Auge verloren werden

20. Juli 2022 | Energiewende, Landwirtschaft

 (D_Cannon / pixabay)

Erfurt. Der BUND Thüringen begrüßt die gestern vom Thüringer Umweltministerium veröffentlichte Studie zur Nutzung von Agri-Photovoltaik auf landwirtschaftlichen Flächen im Freistaat. Der Verband fordert die Thüringer Landesregierung jedoch auf, die Prioritäten nicht aus dem Auge zu verlieren. An erster Stelle sollte die Nutzung bereits versiegelter Flächen, Konversionsflächen und Dächer zur Gewinnung von Sonnenenergie erfolgen. Zudem dürfe das Thema „Energiesparen“ nicht aus den Augen verloren werden.

„Wir begrüßen, dass das Thüringer Umweltministerium das Thema ‚Agri-Photovoltaik‘ auslotet, um den Ausbau der Erneuerbaren im Freistaat voranzubringen und bisher unbekannte Potenziale zu heben“, erklärt Sebastian König, Landesgeschäftsführer des BUND Thüringen. „Allerdings müssen allen voran versiegelte Flächen und vor allem Dächer und Konversionsflächen im Freistaat für die Gewinnung von Sonnenenergie genutzt werden. Erst dann sollte die Nutzung wertvoller Ackerflächen überhaupt in Betracht kommen.“

Die gestern vom Umweltministerium veröffentlichte Studie der Fachhochschule Erfurt bescheinigt der Agri-Photovoltaik im Freistaat großes Potenzial. Diese Art der Energieerzeugung kombiniere die landwirtschaftliche Nutzung von Flächen mit der Energieproduktion. Die Autor*innen sprechen den Photovoltaikanlagen auf dem Feld zusätzlich eine Funktion des Schutzes vor Sonne, Hitze, Frost, Hagel, Starkregen und Sturm zu, die mit erhöhten landwirtschaftlichen Erträgen einher gehen könnte.

König: „Die Energieproduktion auf dem Feld darf nur als zusätzliche Nutzung erfolgen und in Kombination mit landwirtschaftlicher Bewirtschaftung überhaupt ermöglicht werden. Dann kann die Agri-Photovoltaik sowohl auf Ackerland als auch auf beweidetem Grünland erfolgen. Es darf nicht sein, dass wertvolle landwirtschaftliche Flächen zu reinen ‚Solarparks‘ werden. Dafür muss die Thüringer Landesregierung mit klaren Richtlinien Sorge tragen, beispielsweise mit einer ‚Solaren Baupflicht‘.“

Der Verband fordert, die theoretischen Potenziale in einem nächsten Schritt in verschiedenen Modellvorhaben umzusetzen, die aus landwirtschaftlicher und naturschutzfachlicher Sicht begleitet werden. Solche Vorhaben könnten zeigen, wie gut sich die Agri-Photovoltaik in der Praxis umsetzen lässt und welche Vor- und Nachteile sie tatsächlich bietet.

„Gerade die Artenvielfalt auf dem Feld sollte von dieser Art der Energieerzeugung profitieren und in keiner Weise benachteiligt werden“, so König weiter. „Zudem sollten die Betriebe und die Kommunen von der gewonnenen Sonnenenergie profitieren. Das gilt es jetzt seitens der Landesregierung sicherzustellen.“
Abschließend erinnert König: „Bei allen guten Konzepten zum Ausbau der Erneuerbaren dürfen wir jedoch nicht vergessen, dass das Einsparen von Energie sowohl im privaten als auch im industriellen Sektor die Grundvoraussetzung ist, um dauerhaft energiepolitische Unabhängigkeit zu erlangen.“

Weitere Informationen:
Hinweise für naturverträgliche Freiflächensolaranlagen im Positionspapier des BUND: www.bund.net/service/publikationen/detail/publication/naturvertraegliche-freiflaechen-solaranlagen-fuer-strom-und-waerme
Forderungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien: www.bund-thueringen.de/energie
Kampagne „Solare Baupflicht“ in Thüringen: www.bund-thueringen.de/solare-baupflicht

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