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BUND Thüringen: CDU und PDS machen Kormoran zur lebenden Zielscheibe

05. Dezember 2003 | Naturschutz, Lebensräume

Erleichterung über Stopp des Heckenrodungsgesetzes

Erfurt. Auf scharfe Kritik des BUND Thüringen stößt die Entscheidung im Agrarausschuss des Thüringer Landtages, den Abschuss des Kormorans freizugeben. Nach dem Willen von CDU und PDS soll der Abschuss des Kormoran in Zukunft uneingeschränkt erlaubt werden.

„CDU und PDS machen den Kormoran zur lebenden Zielscheibe“, erklärte Dr. Burkhard Vogel, Landesgeschäftsführer des BUND Thüringen zu der Entscheidung im Agrarausschuss. „In Zukunft kann jeder, der eine Waffe trägt, die Vögel einfach abknallen. Das hat mit einem verantwortlichen Management nichts mehr zu tun. Das ist die gesetzliche Aufforderung zur Ausrottung dieser Art!“
Ber BUND Thüringen kritisiert u.a., dass die Regelung keinerlei zeitliche Einschränkung und auch keine zahlenmäßige Begrenzung des Abschusses vorsehe. Die Regelung sei daher auch nicht geeignet, ein Versachlichung in der Kormorandiskussion herbeizuführen.

Als fadenscheinig bezeichnete Vogel die Argumentation, die Regelung diene dem Schutz seltener Fischarten in Thüringen. „Der Kormoran wird nicht von seltenen Fischen satt, weil die schwer zu finden und zu fangen sind. Er ist deshalb auf häufige Arten spezialisiert.“

Nach Angaben des BUND Thüringen ist für den Rückgang der Fischarten in Thüringen in erster Linie die großflächige Verbauung der Flusssysteme verantwortlich. Diese Einschätzung werde auch vom Thüringer Umweltministerium in der offiziellen Roten Liste gefährdeter Tier- und Pflanzenarten geteilt. Die Zerstörungn natürlicher Kies- und Sandbänke und fehlende, naturnahe Uferstrukturen raubten den Fischen ihre Laichplätze und Versteckmöglichkeiten. Durch die zunehmenden Querbauwerke in den großen Flüssen, verwandelten sich diese in eine Kette von Stauseen, die das natürliche Wanderverhalten der Fische verhinderten.

Vogel forderte die Landtagsabgeordneten auf, der neuen Kormoranregelung nicht zu zustimmen. Statt dessen solle der Landtag die nötigen Mittel für das Thüringer Wanderfischprogramm und für die Renaturierung der Fließgewässer bereit stellen.

Die Entscheidung des Agrarausschusses, das Heckenrodungsgesetz zu streichen, wurde vom BUND Thüringen dagegen ausdrücklich begrüßt. „Wir sind sehr erleichtert darüber, dass die Landtagsabgeordneten hier mit Sachverstand und Augenmaß und nicht mit dem Häcksler entschieden haben“, erlärte Ron Hoffmann, Geschäftsführender Landesvorstand des BUND Thüringen. Hecken und Waldränder gehörten hinsichtlich der Artenvielfalt zu den „hot spots“ in der Kulturlandschaft. Auch für das Landschaftsbild und das Naturerleben in freier Landschaft hätten sie einen unschätzbaren Wert. Schließlich sei durch die Entscheidung Schaden vom Wald abgewendet worden.

Positiv bewertete Hoffmann auch die konstruktive Auseinandersetzung des BUND Thüringen mit allen am Diskussionsprozess beteiligten. „Ein solchen, sachlichen Dialog würden wir uns auch für das Kormoranthema wünschen.“, sagte Hoffmann. 

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