BUND Thüringen fordert Korrekturen bei EEG-Reformplänen.

03. Juni 2016 | Energiewende, Landwirtschaft

Landesregierung darf nicht einseitig auf Biomasse als Energieträger setzen

Erfurt. Mit den jetzigen Entwürfen zur geplanten Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) droht die Energiewende in Thüringen blockiert zu werden: Bürgerenergieprojekte werden behindert und der Ausbau von Erneuerbaren, insbesondere von Windkraft an Land wird drastisch eingeschränkt. Deshalb fordert der BUND Thüringen die Bundesregierung auf, Bürgerenergie weiterhin zu fördern, auf sogenannte Ausschreibungen zu verzichten und die Ausbau-Drosselung bei den Erneuerbaren zu verhindern. Zudem wird die Thüringer Landesregierung aufgefordert, Biomasse als Energieträger nur unter klaren Bedingungen zu fördern und langfristig auf eine natur- und umweltverträgliche Nutzung von Wind- und Solarenergie zu setzen.

In Thüringen bietet die Nutzung von Windenergie mit das höchste Potenzial zur regenerativen Energieerzeugung und auch im Bereich der Solarenergie hat sich Thüringen in den letzten Jahren zu einem der wichtigsten Standorte bundesweit entwickelt. Somit wäre die Verabschiedung der zur Debatte stehenden EEG-Reform nach jetzigem Stand ein herber Rückschlag für die energiepolitische Zukunft im Land, da das Ausbautempo der Erneuerbaren auf einen Anteil von etwa 40 bis 45 Prozent des Stromverbrauchs bis zum Jahr 2025 gedrosselt werden soll. Dies hätte eine Privilegierung von Strom aus klimaschädlichen Kohlekraftwerken und somit einen klimapolitischen Rückschritt zur Folge.

Die Thüringer Landesregierung pocht unterdessen in der EEG-Reform auf eine weitere Förderung von Biomasse, die mit rund 39 Prozent landesweit den größten Anteil zur Erzeugung von Öko-Strom beiträgt. Die Nutzung von Biomasse als Energieträger lehnt der BUND Thüringen nicht grundsätzlich ab, fordert aber eine Beschränkung auf Reststoffe und einen klaren Verzicht auf Gentechnik und Mais. Vor dem Hintergrund der Wind- und Solarkraftpotenziale in Thüringen darf die Landesregierung zudem nicht primär und langfristig auf Biomasse als Öko-Energieträger Nummer Eins setzen. „Die Ausbaupotenziale bei diesem Energieträger sind begrenzt, wenn nicht die Vermaisung ganzer Landstriche in Kauf genommen werden soll“, sagte Ron Hoffmann Landesvorsitzender des BUND Thüringen. Nach Angaben des BUND Thüringen beträgt der Anteil der Bioenergie am Primärenergieverbrauch in Thüringen bereits 19%. Ein Ausbau bis 23% sei noch landschaftsverträglich möglich.

Einen weiteren Kritikpunkt stellt das in der EEG-Reform beschriebene Ausschreibungsmodell anstelle von gesetzlich festgelegten Fördersätzen für Strom aus erneuerbaren Energien dar. Demnach sollen auch Bürgerenergieprojekte von Ausschreibungen betroffen sein. Insbesondere betrifft das die Windkraft an Land, wo vernünftige Regelungen fehlen. Dadurch besteht die Gefahr, dass die Energiewende große und zentrale Strukturen stärkt anstatt die Energiewende in Bürgerhand zu stärken. Die Forderung von Thüringens Ministerpräsident Ramelow, Bürgerprojekten bei der Ausschreibung von Windkraftanlagen eine Zuschlagsgarantie einzuräumen, begrüßt der BUND Thüringen grundsätzlich. Eine Rückkehrmöglichkeit zum alten Vergütungsmodell muss jedoch in den Reformplänen sichergestellt werden. 

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