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BUND Thüringen: Massentierhaltung ist Tierquälerei

23. September 2016 | Massentierhaltung

Artgerechte Tierhaltung geht nur mit Obergrenzen für Tierbestände

Erfurt. Der BUND Thüringen fordert Instrumente, um die Größe von Thüringer Tierbetrieben zu beschränken. Jüngste Vorfälle zeigen, dass Verstöße gegen das Tierschutzgesetz in der industriellen Tierhaltung billigend in Kauf genommen würden.

Dr. Burkhard Vogel, Landesgeschäftsführer BUND Thüringen: „Der aktuelle Fall erinnert an einen Verstoß, der bereits 2013 vom Zuchtbetrieb  Gut  Thiemendorf  Heideland bekannt wurde. Hier scheint es sich nicht um ‚schwarze Schafe‘ zu handeln, sondern wohl eher um den Regelfall. Die Dimensionen, in denen Tiere gehalten werden, provozieren diese Vorfälle geradezu.“

Der erste "Fleischatlas Deutschland Regional 2016", der im Januar von BUND und Heinrich-Böll-Stiftung herausgegeben worden ist, belegt diesen Trend zu „Megamastanlagen“. Dr. Burkhard Vogel: „Die Produktion von Fleisch konzentriert sich auf immer weniger Betriebe, die dafür überproportional wachsen und mit Ihnen die Anzahl gehaltener Tiere.“

„Nur die gesetzliche Festlegung von Obergrenzen für die zu haltenden Tiere pro Betrieb ermöglichen eine annähernd ‚artgerechte‘ Haltung. Wenn Unternehmen in Thüringen diese Zahl um ein Vielfaches überschreiten, sind Vorfälle wie im Mastbetrieb des Thüringer Bauernpräsidenten geradezu vorprogrammiert. Eine Modernisierung der Ställe, wie von Gumpert vielfach gefordert, garantiere nicht automatisch eine artgerechte Haltung der Tiere“, so Dr. Burkhard Vogel weiter.

Die vom BUND gefordert Obergrenzen für Tierbestände finden sich im Leitbild des mitbegründeten Vereins NEULAND wieder, als dessen Träger sich der BUND zusammen mit dem Deutschen Tierschutzbund und der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft seit Jahren für eine tiergerechte und umweltschonende Nutztierhaltung einsetzt.  

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