Landesverband Thüringen e.V.
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Der BUND Thüringen kritisiert den Entwurf des Jagdgesetzes der Landesregierung.

15. August 1991 | Lebensräume, Nachhaltigkeit

Eisenach. Die Vorlage des Landwirtschaftsministers widerspricht wildbiologischen und ökologischen Erkenntnissen und stellt eine devote Verbeugung vor der Jägerlobby dar. So fordert der BUND, daß in dem Jagdgesetz feudalistische Zöpfe wie die "Trophäenjagd" und die Unterscheidung zwischen Nieder- und Hochwild abgeschnitten werden.

Der Naturschutzverband kritisiert, daß an der Jagd mit Fallen trotz der überzeugenden tierethischen Bedenken gegen die Tierquälerei festgehalten werden soll. Der BUND fordert mit dem von ihm befragten Sachverständigen Dr.Götz Krapf, auf Bleischrot bei der Jagd von Wasservögeln zu verzichten; denn schon heute sterben viele Enten nicht am Schrot, sondern an Bleivergiftung durch zufällig verschluckte Schrotkörner. Der BUND meint dazu: Wer nicht mit einer Kugel treffen kann, sollte sich lieber vegetarisch ernähren.

Weiterhin hat eine Rechtsprüfung des BUND ergeben, daß der Entwurf des Jagdgesetzes teilweise gegen das Recht der Europäischen Gemeinschaft verstößt. So wird den Fischteichpächtern das Abschießen des Graureihers ermöglicht.

Der BUND Thüringen fordert vom Landwirtschaftsministerium also:

1.eine Beschränkung der übermäßigen Hege von Rehen, die Schäden von bundesweit 500 Mill. DM pro Jahr verursacht.
2.das Verbot der Fallenjagd,
3.ein Verbot von Bleischrot bei der Wasservogeljagd,
4.die Einfügung "waldbiologischer Grundsätze" für die Jagdausübung und
5.eine stärkere Beteiligung der Naturschutzbehörden und -verbände beim Vollzug des Gesetzes.
Sollten die Kritikpunkte des BUND keine Berücksichtigung finden, so muß der Entwurf sofort zurückgezogen werden; er darf keinesfalls im September ins Parlament eingebracht werden. 

 

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