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Emeritierter CDU-Minister spricht sich für die Verbandsklage im Naturschutzgesetz aus

14. September 1991

Eisenach. Die Sommerpause des Landtages ist zu Ende, so daß nun auch das Thüringer Naturschutzgesetz zur Verabschiedung ansteht. Die anerkannten Umweltverbände fordern weitest gehende Mitwirkungsrechte bei Verwaltungsverfahren; außerdem beharren sie auf der Verbandsklage. Sie sehen ihre Forderungen in Korrelation mit denen des Herbstes '89.

Jetzt hat sich der Bundesverfassungsrichter a.D. und Hessische CDU-Kultus- und Justizminister a.D. Prof. Dr. Erwin Stein mit einem Schreiben an die Mitglieder des Thüringer Landtages gewandt. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Thüringen, hat dieses Schreiben allen Landtagsabgeordneten persönlich zugeleitet.

Prof. Stein schreibt: "Aus meiner langjährigen Erfahrung erlaube ich mir den Rat, sowohl die weitgehende Mitwirkungsregelung in allen relevanten Verwaltungsverfahren mit Umweltauswirkungen zum Gesetz zu erheben als auch den Naturschutzverbänden das Recht einzuräumen, Verstöße der Verwaltung gegen das Naturschutzrecht den Verwaltungsgerichten zur Überprüfung vorzulegen." Er legt dar, daß sich die Verbandsklage "in jenen alten Bundesländern bewährt" hat, "in denen die Naturschutz-verbände eine solche Form des Rechtsschutzes beanspruchen können".

Es habe "sich gezeigt", so Prof. Stein in Auseinandersetzung mit den Gegenargumenten, "daß die Besorgnisse über eine Flut von Prozessen mit entsprechenden Verzögerungen im Verwaltungsablauf und dadurch bedingten Investitionshemmnissen für die Wirtschaft unbegründet waren". Und rückblickend formuliert Prof. Stein: "Die klagebefugten Naturschutzverbände haben von dem Instrument sparsamen Gebrauch gemacht, es kam nur zu vergleichsweise wenigen Verfahren mit überdurchschnittlicher Erfolgsquote. Nach meinem Eindruck hat damit die Verbandsklage wesentlich zur Entspannung und zur Minderung des Vollzugsdefizits auf dem Naturschutzsektor beigetragen." 

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