Erfurt. Der BUND Thüringen begrüßt den Filtererlass des Thüringischen Umweltministeriums zur Verminderung der Emissionen von Tierhaltungsanlagen. Der Erlass sei ein wichtiger Schritt, dem vor allem auf Bundesebene weitere folgen müssen, um die Tierhaltung in Deutschland zu verbessern.
"Endlich wird auch in Thüringen die Problematik gesundheitsgefährdender resistenter Keime in der Stallabluft von Massentierhaltungsanlagen in den Blick genommen", sagte Dr. Burkhard Vogel, Landesgeschäftsführer des BUND Thüringen. "Wir begrüßen den Erlass grundsätzlich fordern aber, diesen auf alle nach der Bundesimmissionsschutzverordnung genehmigungspflichtigen Anlagen auszudehnen.
Nach Angaben des BUND Thüringen ist nur bei der Neugenehmigung großer Schweinehaltungsanlagen mit mehr als 2.000 Mastschweinen bzw. mehr als 750 Sauenplätzen die Anwendung der Filterpflicht zwingend vorgeschrieben. Für bestehende Anlagen dieser Größenordnung sei eine Verpflichtung zur Nachrüstung von Filteranlagen nur nach Einzelfallprüfung vorgesehen. Für Anlagen unterhalb dieser Schwellenwerte sei keine Nachrüstungsverpflichtung vorgesehen. Somit werde nur für rund 18% alle Schweinehaltungsanlagen in Thüringen überhaupt die Verpflichtung zur Nachrüstung von Filteranlagen geprüft.
"Der weitaus größte Teil der Schweinehaltungsanlagen in Thüringen bleibt nach dieser Regelung ohne Filteranlagen. Im Sinne des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung muss hier dringend nachgebessert werden", sagte Vogel.


