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Industrielle Massentierhaltung braucht kein Schwein

20. April 2017 | Massentierhaltung

Verstöße gegen das Tierschutzgesetz offenbar der Regelfall

Erfurt/Bad Langensalza. Mit einer Protestaktion machte der BUND Thüringen heute vor der ADIB mbH auf die Missstände in der industriellen Massentierhaltung aufmerksam. Der Umweltverband fordert, die Größe von Thüringer Tierbetrieben zu beschränken. Anlass sind die Verstöße gegen das Tierschutzgesetz in einem Schweinemastbetrieb des früheren Bauernpräsidenten Klaus Kliem. Aus Sicht des BUND Thüringen werden solche Vorfälle in der industriellen Tierhaltung offensichtlich billigend in Kauf genommen.Dr. Burkhard Vogel, Landesgeschäftsführer BUND Thüringen: „Der aktuelle Vorfall hat Parallelen zu den Missständen im Unternehmen des letzten Bauernpräsidenten Helmut Gumpert im September letzten Jahres. Dass gleich zwei ehemalige Präsidenten des Thüringer Bauernverbandes für schwere und widerwärtige Verstöße gegen die Tierhaltung verantwortlich sind, ist bezeichnend. Die Dimensionen, in denen Tiere gehalten werden, provozieren diese Vorfälle geradezu. Angebliche Vorzeigebetriebe wie die Schweinemastanlage der ADIB mbH entpuppen sich als Etikettenschwindel.“Für den BUND Thüringen steht fest: Die Produktion von Fleisch konzentriert sich auf immer weniger Betriebe, die dafür überproportional wachsen und mit Ihnen die Anzahl gehaltener Tiere. Auf diesen Trend hin zu „Megamastanlagen“ verwiesen BUND und Heinrich-Böll-Stiftung  bereits als Herausgeber des ersten "Fleischatlas Deutschland Regional 2016". Abhilfe kann aus Sicht des BUND Thüringen nur die gesetzliche Festlegung von Obergrenzen für die zu haltenden Tiere pro Betrieb schaffen. Vogel: „Wir fordern die Politik auf, endlich die Anzahl der zu haltenden Tiere zu beschränken. Außerdem muss der Zugang der Tiere zu Tageslicht und Außenklima garantiert werden. Dazu müssen die Förderrichtlinien für Tierhaltungsbetriebe geändert werden. Wenn Unternehmen in Thüringen tausende von Tieren halten und diese Zustände von der Politik auch noch gefördert werden, sind Vorfälle wie im Mastbetrieb der ehemaligen Thüringer Bauernpräsidenten geradezu vorprogrammiert.“Auch eine Modernisierung der Ställe, wie vom ehemaligen Bauernpräsidenten Gumpert vielfach gefordert, garantiert nicht automatisch eine artgerechte Haltung der Tiere. „Die aktuellen Verstöße gegen das Tierschutzgesetz im hochmodernen ‚Vorzeigebetrieb’ der ADIB mbH zeigen, dass allein moderne Anlagen nicht automatisch eine ‚artgerechte‘ Tierhaltung bedeuten“, so Vogel. Die vom BUND gefordert Obergrenzen für Tierbestände finden sich im Leitbild des mitbegründeten Vereins NEULAND wieder, als dessen Träger sich der BUND zusammen mit dem Deutschen Tierschutzbund und der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft seit Jahren für eine tiergerechte und umweltschonende Nutztierhaltung einsetzt.

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