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Klage gegen Wolfsabschuss – Der NABU Thüringen und der BUND Thüringen klagen gegen den Bescheid für die letale Entnahme

17. Januar 2020 | Naturschutz

Erfurt/ Jena. Der NABU Thüringen und der BUND Thüringen gehen gemeinsam gegen den Bescheid des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) zur Entnahme der Ohrdrufer Wolfsfähe GW267f vor. Im Gebiet rund um den Standortübungsplatz bei Ohrdruf hat die Wölfin immer wieder Schafe und Ziegen gerissen. Dabei soll in sieben Fällen mit insgesamt 13 getöteten Schafen und Ziegen der sogenannte "optimale" Herdenschutz, mit einem ausreichend spannungsführenden Elektronetzzaun mit bis zu 1,20 Meter Höhe, vorhanden gewesen sein. Die aktuell vorliegende behördliche Ausnahmegenehmigung zum Abschuss der Ohrdrufer Wölfin nimmt nicht nur die einzige standorttreue Wölfin in Thüringen ins Visier, sondern auch einen möglichen Abschuss des dort vorkommenden Wolfes in Kauf. Zusätzlich werden aus Sicht der Naturschützer Anforderungen aus dem Habitatschutzrecht nicht beachtet und zielführende Maßnahmen des Herdenschutzes, wie der Einsatz von Herdenschutzhunden, nicht konsequent genug umgesetzt.

„Nach dem Wortlaut des Ausnahmebescheides darf auf jedes Tier geschossen werden, das nach Wolf aussieht und erst danach wird ermittelt, um welches Individuum es sich gehandelt hat. Ebenso wurden ein Fang der Wölfin oder andere sichere Identifizierungsmethoden nicht als Alternative diskutiert und abgewogen“, bemängelt Martin Schmidt, der Landesvorsitzende des NABU Thüringen. „Obwohl der Wolfsrüde nicht die Fähigkeit erlernt hat, grundsätzlich geeignete Herdenschutzmaßnahmen zu überwinden, besteht zu 50 Prozent die Wahrscheinlichkeit, dass zuerst er und danach die Wölfin geschossen wird. Damit wäre die gesamte Thüringer Wolfspopulation  vorerst ausgelöscht.“

„Wenn die Wölfin den optimalen Herdenschutz tatsächlich mehrfach überwunden hat, ist deren Abschuss zwar gerechtfertigt“, sagte Dr. Burkhard Vogel, Landesgeschäftsführer des BUND Thüringen. „Das darf aber kein Freibrief dafür sein, Jagd auf alle Wölfe im Raum Ohrdruf zu machen, wie es die Abschussgenehmigung vorsieht. Mit der beabsichtigten Ausweitung der Genehmigung auf alle Jäger im Raum Ohrdruf würde sich die Wahrscheinlichkeit für einen Fehlabschuss außerdem drastisch erhöhen. Das ist mit dem strengen Artenschutz für den Wolf nicht vereinbar.“

Die Schutzgebietsregion bei Ohrdruf ist ein einzigartiger Lebensraum für seltene und bedrohte Arten. Die Wölfin und der zugewanderte Wolfsrüde fühlen sich hier wohl. Der Freistaat hat insbesondere hier im FFH-Schutzgebiet dafür zu sorgen, dass ein Zusammenleben von Weidetierhaltung und streng geschützten Arten, wie dem Wolf, möglich ist. Nutztierhaltung darf hier nicht mit den verpflichtenden europäischen Schutzzielen kollidieren. Der Bescheid sieht diesbezüglich keine FFH-Verträglichkeitsprüfung vor. Aus unserer Sicht versucht hier das Land das Habitatschutzrecht zu unterlaufen.

Die Wölfin wird seit Mai 2014 und der Wolfsrüde seit Mai 2019 immer wieder am Standortübungsplatz bei Ohrdruf nachgewiesen. Beide Wölfe sind ein prioritäres Erhaltungsziel des betroffenen FFH-Gebiets „TÜP Ohrdruf-Jonastal“. In der Thüringer Natura 2000-Erhaltungsziele-Verordnung ist die Wiederherstellung einer langfristigen überlebensfähigen Population der Art sowie der gesellschaftlichen Akzeptanz im Land festgeschrieben.

„Das Überleben der Wölfe kann in Zukunft nur gesichert werden, wenn der Herdenschutz weiter ausgebaut wird. Eine unerlässliche Maßnahme der Konfliktentschärfung und Akzeptanzförderung würde, in unmittelbarer Nachbarschaft zum Wolfspaar, der Einsatz von Herdenschutzhunden bedeuten. Diesen Einsatz sieht auch der Managementplan in Thüringen vor“, sagt Silvester Tamás, der Sprecher der Landesarbeitsgruppe Wolf und Luchs beim NABU Thüringen. „Konsequenter Herdenschutz und die seit Oktober 2019 geplante Entnahme der Hybriden sind jetzt wichtig, um die Situation vor Ort zu entschärfen. Zur Einschätzung der Sachlage ist die Besenderung der Wölfin dringend notwendig.“

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