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Raumordnungsverfahren zur A 82 Göttingen – Halle: BUND Thüringen sieht schwerwiegende Planungsmängel

12. Juli 1994 | Mobilität, Naturschutz, Nachhaltigkeit

Eisenach. "Schwerwiegende Mängel" sieht der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Thüringen, in der Planung der "Südharz-Autobahn" von Göttingen nach Halle. In seiner Stellungnahme zum derzeitigen Raumordnungsverfahren kommt der BUND Thüringen zu dem Schluß, daß die geplante A 82 regionalwirtschaftlich negative Auswirkungen haben werde, das vorhandene Straßennetz und insbesondere die Ortsdurchfahrten entlang der Bundesstraße 80 nicht entlaste und auch im Hinblick auf die ökologischen Folgen des Projektes "nicht zu verantworten" sei.

"Anstatt unsere knappen Steuermittel für ein solch unvernünftiges Vorhaben zu verschleudern, müssen unverzüglich Maßnahmen umgesetzt werden, die die strukturschwache nordthüringische Region wirtschaftlich stärken und gleichzeitig eine wirkliche Entlastung der Bevölkerung vom Verkehr bedeuten", so der Geschäftsführer des BUND Thüringen, Michael Spielmann, in einer heute veröffentlichten Presseerklärung.

Der Thüringer Verkehrsminister Dr. Jürgen Bohn sei dringend gefordert, durch die sofortige Einführung eines LKW-Nachtfahrverbotes auf der B 80 und weitere Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung, für einen besseren Schutz der betroffenen Bevölkerung zu sorgen.

Wirtschaftspolitisch müsse vor allem der in der einmaligen Schönheit von Natur und Landschaft liegende Standortvorteil des Eichsfeldes und des Südharzraumes genutzt werden. "Das Lärm- und Schadstoffband einer Autobahn steht jedoch der touristischen Entwicklung der Region entgegen", so Spielmann. "Einen Aufschwung wird es durch die A 82 lediglich im Güterfernverkehr geben, der die regionalen Wirtschaftsbetriebe in einen ruinösen Wettbewerb mit der billigeren internationalen Konkurrenz treiben wird."

Die negativen Auswirkungen einer A 82 sind nach Ansicht des BUND Thüringen in den Planungsunterlagen zum laufenden Raumordnungsverfahren nicht genügend berücksichtigt worden. Eine ordnungsgemäße Abwägung sei wegen dieser schwerwiegenden Planungsmängel nicht möglich. Auf dieser Grundlage dürfe keine raumordnerische Entscheidung für den Bau der A 82 fallen, so der BUND abschließend. 

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