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Stromtrasse Mecklar-Vieselbach noch immer umkämpft

06. September 1992 | Energiewende

Eisenach. Derzeit läuft für die Stromtrasse Mecklar-Vieselbach das Raumordnungsverfahren im Bereich Herleshausen und den angrenzenden hessischen und thüringischen Gemeinden. Auch der Landesverband Thüringen des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND-Thüringen) hat massiv Einwendungen gegen den Antrag eingelegt.

So kritisiert der BUND, daß PreußenElektra in der versuchten Begründung der energiewirtschaftlichen Notwendigkeit der Trasse wiederholt umschwenkt. Wurde noch zu Beginn der Diskussion Ende 1990 im Eisenacher Falkhof von PreußenElektra der Strombedarf in den neuen Bundesländern ins Feld geführt, so wäre davon keine Rede mehr. PreußenElektra argumentiere nun mit einer angeblich notwendigen Netzstabilisierung. Diese greife aber erst nach Rekonstruierung des Stromnetzes in den neuen Bundesländern.

Hier sieht der BUND einen Widerspruch zu der Eile, mit der die Trasse vorangetrieben würde. "Könnte man die Argumentation der PreußenElektra ernst nehmen, so hätte der Bau der Trasse noch Jahre Zeit. Die energiewirtschaftliche Notwendigkeit ist zudem noch immer nicht nachgewiesen; auch deshalb nicht, weil heute die globale Umweltsituation, Forderungen nach CO2-Reduzierung, also energiewirtschaftliche Alternativen, dezentrale Energieversorgung, mit in die Überlegungen einbezogen werden müssen. Dies ist gröblich vernachlässigt.", so der Landesvorsitzende des BUND-Thüringen, Beck.

PreußenElektra wolle, so heißt es in der jüngst herausgegebenen Presseerklärung des BUND, ihre unökologische zentrale Art der Energieversorgung durchsetzen und zementieren. "Dabei schreckt", so Beck, "der Energiekonzern auch nicht davor zurück, mit den Ängsten der Menschen in der Region fahrlässig umzugehen. Es ist schlichtweg menschenverachtend, wenn die PreußenElektra in den vorgelegten Unterlagen behauptet, die von den Hochspannungsleitungen ausgehende elektromagnetische Strahlung sei ungefährlich." Wie der BUND bekanntgibt, könne Elektrosmog nicht ausgeschlossen werden, so auch nicht die Gefährdung der Gesundheit der Betroffenen. Er habe in seiner Stellungnahme deshalb auf das im Grundgesetz verankerte Grundrecht auf Gesundheit verwiesen und mehrere Gutachten verlangt.

Angegriffen hat der BUND auch das vorgelegte landschaftspflegerische Gutachten, das kurzsichtig erstellt worden sei und Interessen der Gemeinden, wie die Wiederbelebung des Fremdenverkehrs völlig außen vor lasse. "Hier sind", so Beck weiter, "die Gutachter im Eilschritt durchs Gelände gelaufen, haben dieses taxiert, um dann zu sagen: Die Trasse macht die verschandelte Landschaft nicht viel schlimmer. Dies grenzt an Hohn." Der BUND hat die vorgelegte Planung mit Nachdruck abgelehnt. 

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