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Weltwassertag: BUND Thüringen erneuert seine Forderung nach der Einführung eines Wasserentnahmeentgelts

22. März 2024 | Nachhaltigkeit, BUND, Naturschutz

Zum Internationalen Tag des Wassers am 22. März erneuert der BUND Thüringen seine Forderung nach der Einführung eines Wasserentnahmeentgelts in Thüringen.

Sebastian König, Landesgeschäftsführer BUND Thüringen: „Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein öffentliches Gut, das geschützt und entsprechend behandelt werden muss. Thüringen ist eines von drei Bundesländern, die noch kein Wasserentnahmeentgelt eingeführt haben. Der BUND Thüringen setzt sich dafür ein, dass der sogenannte Wasser-Cent auch im Freistaat erhoben und als Lenkungsabgabe für einen nachhaltigen und ökologischen Umgang mit der Ressource Wasser verstanden wird. Dabei steht insbesondere die wasserintensive Industrie in Thüringen im Fokus. Wir begrüßen daher, dass die Thüringer Rohwassereigenkontrollverordnung (ThürRohwEKVO) zum 01.01.2023 in Kraft getreten ist und die gesetzliche Lücke zur Messung und Meldung der Entnahmemengen, vor allem der Industrie, schließt. Die Daten unter anderem der Gewerbebetriebe und Agrargenossenschaften laufen derzeit beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz ein und sollen zum Ende des Jahres 2024 vollständig vorliegen. Ein wichtiges Instrument! Denn ohne belastbare Zahlen können weder die Hauptverbraucher identifiziert noch zur Kasse gebeten werden. Wie überall, sollte auch beim Thema Wasser das Verursacherprinzip gelten. Zudem ist anzustreben, dass die teilweise sehr unterschiedlichen Höhen der Abgabesätze in den einzelnen Bundesländern angeglichen werden, um Wettbewerbsverzerrungen zu minimieren.“

Hintergrund:

  • In Deutschland erheben 13 Bundesländer unterschiedlich ausgestaltete Wasserentnahmeentgelte. Nur in Bayern, Hessen und Thüringen wird derzeit auf eine Abgabe verzichtet.
  • In der Summe aller Bundesländer, die ein Wasserentnahmeentgelt erheben, wird im Jahr 2022 laut Haushaltsplanung voraussichtlich ein Aufkommen von etwa 454 Millionen Euro erzielt.
  • Je nach Bundesland unterscheiden sich die Regelungen sehr stark. So gibt es beispielsweise große Differenzen in Bezug auf die Höhe des zu entrichtenden Entgeltes wie auch hinsichtlich der von einer Entrichtung ausgenommen Bereiche.

Pressekontakt:
Anne Werner | Kerstin Neumann, Tel.: 0361 5550314, Mobil: 0176 13338564 oder 0176 13338510, presse(at)bund-thueringen.de

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