Der BUND Thüringen begrüßt die Verabschiedung des Windbeteiligungsgesetzes. Damit werden Windkraftbetreiber in Thüringen gesetzlich verpflichtet, einen Teil ihrer Gewinne abzugeben. Bei neuen Anlagen können Kommunen mit bis zu 30.000 Euro* pro Jahr rechnen – ein echter Mehrwert! Es ist wichtig und folgerichtig, dass keine Windenergieanlagen mehr entstehen, die keine Wertschöpfung vor Ort generieren. Dennoch bleibt das Gesetz nur ein Kompromiss – denn die Chance, Bürgerinnen und Bürger direkt an den Gewinnen aus Windstrom zu beteiligen, bleibt ungenutzt.
Dazu Robert Bednarsky, Landesvorsitzender des BUND Thüringen: „Wir freuen uns, dass das Gesetz den Weg in den Thüringer Landtag geschafft hat. Es ist richtig, dass aus einer "Kann-Bestimmung" eine "Muss-Bestimmung" für die Anlagenbetreiber wird. Gleichzeitig müssen wir feststellen, dass das Gesetz hinter unseren Erwartungen zurückbleibt. Der BUND Thüringen hat sich klar positioniert: Echte Bürgerbeteiligung sieht anders aus. Mit dem verabschiedeten Kompromiss gehen die Menschen vor Ort leer aus. Es wurde versäumt, den Bürgerinnen und Bürgern mit dem Gesetz ein echtes Angebot zur unternehmerischen Teilhabe zu machen – zum Beispiel mit vergünstigten Stromtarifen für Grünen Strom oder Gutschriften. So bleibt es bei einer Akzeptanzabgabe für die Investoren."
*Annahme: Bei einer installierten Leistung von einer ca. 7 MW-WE-Anlage x 2.300 h = 16,1 Mio. kWh x 0,2 ct. = 32.200 Euro pro Jahr
Pressekontakt:
Anne Werner | Kerstin Neumann, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,Tel.: 0361 555 03 14, Mobil: 0176 13338564 oder 0176 13338510, presse(at)bund-thueringen.de