Für einen "guten Zustand" der Gewässer
Für die Umsetzung des "guten Zustands" der Gewässer hatte die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ursprünglich das Jahr 2015 als Frist gesetzt. Deutschland hat jedoch die Möglichkeit, die Frist zu verlängern, für die Mehrzahl der Gewässer ausgereizt. Ob der "gute Zustand" selbst bis zum neuen Zieljahr 2027 erreicht werden kann, ist aber sehr fraglich.
Dabei liegt in der WRRL die große Chance für eine Verbesserung der Gewässerqualität für Mensch und Umwelt. Viele Gewässer haben eine Wiederbelebung bitter nötig.
Was genau will die Wasserrahmenrichtlinie?
Die Qualitätsziele der WRRL lauten:
- ein weitgehend natürliches Vorkommen von Pflanzen und Fischen in den Gewässern;
- die Durchgängigkeit von Bächen und Flüssen für alle Lebewesen;
- sanierte, naturnahe und naturbelassene Uferzonen;
- Schadstoffkonzentrationen innerhalb der Grenzwerte.
Zudem gilt, dass der heutige Zustand unserer Gewässer (bis auf wenige, streng geregelte Ausnahmen) ab sofort nicht mehr verschlechtert werden darf.
Um diese Ziele zu erreichen, wurde ein Bewirtschaftungsplan erstellt, mit dessen Maßnahmen bis 2027 die Ziele der WRRL erfüllt werden sollen.
Die Umsetzung der WRRL ist eine der größten Chancen für den Gewässerschutz. Allerdings zeichnet sich jetzt bereits ab, dass die Umsetzung schleppend verläuft und Ausnahmen überstrapaziert werden sollen. Dabei benötigen fast alle Gewässer zusätzlichen Schutz!
Umsetzung auf Bundesebene
Das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) sowie eine Reihe weiterer Gesetze (u.a. Wasserstraßengesetz) wurden zur Umsetzung schon 2002 der Wasserrahmenrichtlinie angepasst.
Umsetzung auf Landesebene
Zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie wurde beim Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt ein Thüringer Gewässerbeirat gebildet, in dem alle wichtigen Akteure vertreten sind. Die Umweltverbände sind durch den BUND (Stephan Gunkel) vertreten.