Landesverband Thüringen e.V.
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Werra am Altarm Leutersdorf

Die Wasserrahmenrichtlinie: Gewässerschutz von der Quelle bis zur Küste

Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist ein Gesetzeswerk der EU mit klarem und deutlichem Auftrag: Alle unsere Gewässer – vom Grundwasser über die Flüsse und Seen bis hin zu den Küstengewässern – müssen einen "guten Zustand" erreichen. Die Bundesregierung versucht jedoch, die Umsetzung zu verschleppen.

Für einen "guten Zustand" der Gewässer

Für die Umsetzung des "guten Zustands" der Gewässer hatte die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ursprünglich das Jahr 2015 als Frist gesetzt. Deutschland hat jedoch die Möglichkeit, die Frist zu verlängern, für die Mehrzahl der Gewässer ausgereizt. Ob der "gute Zustand" selbst bis zum neuen Zieljahr 2027 erreicht werden kann, ist aber sehr fraglich.

Dabei liegt in der WRRL die große Chance für eine Verbesserung der Gewässerqualität für Mensch und Umwelt. Viele Gewässer haben eine Wiederbelebung bitter nötig.  

Was genau will die Wasserrahmenrichtlinie?

Die Qualitätsziele der WRRL lauten:

  •     ein weitgehend natürliches Vorkommen von Pflanzen und Fischen in den Gewässern;
  •     die Durchgängigkeit von Bächen und Flüssen für alle Lebewesen;
  •     sanierte, naturnahe und naturbelassene Uferzonen;
  •     Schadstoffkonzentrationen innerhalb der Grenzwerte.

Zudem gilt, dass der heutige Zustand unserer Gewässer (bis auf wenige, streng geregelte Ausnahmen) ab sofort nicht mehr verschlechtert werden darf.

Um diese Ziele zu erreichen, wurde ein Bewirtschaftungsplan erstellt, mit dessen Maßnahmen bis 2027 die Ziele der WRRL erfüllt werden sollen.

Die Umsetzung der WRRL ist eine der größten Chancen für den Gewässerschutz. Allerdings zeichnet sich jetzt bereits ab, dass die Umsetzung schleppend verläuft und Ausnahmen überstrapaziert werden sollen. Dabei benötigen fast alle Gewässer zusätzlichen Schutz! 

Umsetzung auf Bundesebene

Das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) sowie eine Reihe weiterer Gesetze (u.a. Wasserstraßengesetz) wurden zur Umsetzung schon 2002 der Wasserrahmenrichtlinie angepasst.

Wasserhaushaltsgesetz des Bundes 

Umsetzung auf Landesebene

Zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie wurde beim Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt ein Thüringer Gewässerbeirat gebildet, in dem alle wichtigen Akteure vertreten sind. Die Umweltverbände sind durch den BUND (Stephan Gunkel) vertreten.

Ansprechpartner

Thomas Wey

Kreisverband Schmalkalden-Meiningen
Wintergasse 8 98617 Meiningen E-Mail schreiben Tel.: 03693/42012

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