Landesverband Thüringen e.V.
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Bildergalerie Landesversammlung 04. Mai 2019

Einladung & verabschiedete Anträge

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Einladung

Nur noch wenige Monate, dann geht diese Legislaturperiode zu Ende. Wir möchten das zum Anlass nehmen, in unserer Mitgliederversammlung eine umweltpolitische Bilanz für das Regierungshandeln von Rot-Rot-Grün zu ziehen und unsere Forderungen an die nächste Landesregierung festzulegen.
Zu Beginn dieser Legislatur hatten sich die Regierungsparteien eine ökologische Modernisierung Thüringens zum Ziel gesetzt. Seitdem ist einiges auf den Weg gebracht worden:


Der Aufbau eines deutschlandweit vorbildlichen Netzwerkes von Natura 2000-Stationen ist gelungen. Thüringen hat das erste Klimaschutzgesetz in den neuen Bundesländern verabschiedet. Von der historischen Verabschiedung eines Gesetzes zur Ausweisung des Grünen Bandes als Nationales Naturmonument geht eine Signalwirkung für Deutschland und Europa aus. Auch mit der Förderung der erneuerbaren Energien setzt Thüringen umweltpolitische Akzente. Viele Vorhaben sind aber noch offen. Dazu gehören die wirksame Reduktion der immer noch viel zu hohen Treibhausgasemissionen in Thüringen, der Stopp eines kontinuierlich steigenden Landschaftsverbrauchs oder die Ausweisung des Biosphärenreservates Gipskarst Südharz.


Gemeinsam mit der Thüringer Umweltministerin Anja Siegesmund möchten wir am 04. Mai 2019 Bilanz über die Ergebnisse der Umweltpolitik in dieser Landesregierung ziehen und über die Herausforderungen für die Gestaltung einer ökologischen Zukunft in Thüringen diskutieren.

Im zweiten Teil unserer diesjährigen Veranstaltung stehen wieder die Schwerpunkte des Landesverbandes auf der Tagesordnung. Bei den Europawahlen im Mai werden nicht nur die Weichen für die künftige Agrarpolitik nach 2020 gestellt, sondern auch ob die Zivilgesellschaft weiter Handlungsspielräume behält. Es geht vor allem darum, ob ein friedliches Zusammenwachsen Europas fortgeführt oder ob die EU durch Nationalismen zerstört wird. Damit nationalistische Strömungen und rechte populistische Hetze nicht das Sagen bekommen, müssen sich viele Menschen an der Wahl beteiligen und den Parteien ihre Stimme geben, die eine starke, einige, sozial- und umweltgerechte Europäische Union wollen. Mit einer Türhängeraktion werden wir unseren Forderungen nach einer ökologischeren Landwirtschaft mit weniger Pestiziden und Gülle und mehr Strukturvielfalt für Insekten und Vögel Nachdruck verleihen.


Bei den Kommunalwahlen wollen wir Kommunalpolitiker im Landkreis Nordhausen dazu bewegen, sich für den Stopp weiterer Gipsabbauvorhaben einzusetzen. Für die Landtagswahlen im Oktober werden wir mit Hilfe von Wahlprüfsteinen ermitteln, welche Parteien sich für eine Fortsetzung der ökologischen Modernisierung Thüringens einsetzen werden.
In diesem Jahre steht auch der Antrag für eine Änderung unserer Satzung auf der Tagesordnung. Dadurch sollen die Regelungen zur Mitgliedschaft konkretisiert werden. Den Antrag dazu finden Sie ab sofort auf unserer Website: www.bund-thueringen.de/landesversammlung.


Erneut haben wir dieser Einladung einen Fragebogen beigelegt. Auch wenn Sie diesen bereits im letzten Jahr ausgefüllt haben, nehmen Sie sich die Zeit, Ihre Daten noch einmal zu aktualisieren, damit wir Sie auch in Zukunft per Mail kontaktieren können. Senden Sie uns diesen entweder postalisch zu oder befüllen Sie ihn direkt unter www.bund-thueringen.de/mitgliederumfrage.
Über die Aktivitäten des BUND Thüringen in 2018 gibt wieder unser Jahresbericht Auskunft, welcher rechtzeitig zur Landesversammlung vorliegen wird. Über weitere Aktivitäten und Termine können Sie sich auch auf unserer Internet-Seite www.bund-thueringen.de informieren, wo Sie sich auch für unseren Newsletter anmelden können.

Ich freue mich, Sie bei unserer Landesversammlung am 04. Mai 2019 im Tagungszentrum in der Eislebener Straße 1, 99086 Erfurt, „Tagungsraum Erfurt“ begrüßen zu dürfen. Anbei finden Sie eine Anfahrtsbeschreibung sowie das Programm zur Veranstaltung. 

Satzungsänderung

Die Mitglieder des BUND Thüringen haben auf ihrer Landesversammlung am 04.05.2019 in Erfurt folgende Änderungen der Satzung des BUND Thüringen e.V.  beschlossen.

Leitantrag 2019: 10-Punkte-Katalog für die neue Thüringer Landesregierung

Die Mitglieder des BUND Thüringen haben auf ihrer Landesversammlung am 04.05.2019 in Erfurt folgenden Leitantrag beschlossen:

Der BUND Thüringen appelliert an die Kandidatinnen und Kandidaten zur thüringischen Landtagswahl, in der nächsten Legislaturperiode für eine ökologisch und sozial nachhaltige Entwicklung des Landes einzutreten. Die Kandidatinnen und Kandidaten sollen sich zu den folgenden Kernforderungen bekennen und diese nach der Wahl direkt im Thüringer Landtag umsetzen bzw. in den Bundesrat einbringen.

1. Nachhaltigkeit als Zukunftsthema für Thüringen
Nachhaltigkeit ist das Zukunftsthema für unser Land. Nachhaltige Entwicklung bedeutet, so zu leben, dass es nicht zu Lasten von Menschen in anderen Regionen der Erde oder zukünftiger Generationen geht. Die Belastbarkeit des Systems Erde sowie die Orientierung an einem Leben in Würde für alle, bilden die Grenze menschlichen Handelns. Handlungsleitend bei der Umsetzung der Nachhaltigkeit ist das Konzept des gestaltenden Staates, mit erweiterter Partizipation. Der soziale Zusammenhalt unserer Gesellschaft muss aktiv gestärkt werden. Niemand darf zurückgelassen werden. Diskriminierung und Armut sind zu beseitigen. Bei Zukunftsaufgaben sollen Handlungsspielräume für eine nachhaltige Entwicklung erweitert werden. Dieses Wechselspiel des gesellschaftlichen Wandels benötigt als einen Baustein politisch-rechtliche Vorgaben in Richtung mehr Nachhaltigkeit. Nachhaltigkeit muss mit seinen drei Dimensionen von Suffizienz, Effizienz und Konsistenz, zur Umsetzung der 17 UN-Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals SDGs) zur Maxime politischen Handelns werden.
Der BUND Thüringen fordert:
- Nachhaltigkeit ist in die Thüringer Verfassung wie folgt aufzunehmen: „Der Freistaat, die Gemeinden und Gemeindeverbände berücksichtigen bei ihrem Handeln das Prinzip der Nachhaltigkeit, um die Interessen künftiger Generationen zu wahren.“
- Es muss ein wirksames, bindendes Verfahren zur Nachhaltigkeitsprüfung von Gesetzesvorhaben, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften im Sinne eines Assessments zur Nachhaltigkeitsbewertung etabliert werden.
- Öffentliches Vermögen darf nicht privatisiert werden und ist den Standards der nachhaltigen Finanzierung verpflichtet.
- Im Thüringer Vergabegesetz müssen ökologische Kriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge verbindlich festgeschrieben werden und Lebenszykluskosten bei der Vergabe berücksichtigt werden.
- Der Beirat für Nachhaltige Entwicklung in Thüringen ist in der Thüringer Staatskanzlei mit angemessener personeller Ausstattung der Geschäftsstelle anzusiedeln.
- Zur dauerhaften finanziellen Absicherung bedarf das Thüringer Nachhaltigkeitszentrum einer institutionellen Förderung.

2. Klimaschutzplan für Thüringen
Thüringen muss beim Klimaschutz Gas geben. Der Hitzesommer 2018 hat einen Eindruck gegeben, wie bedrohlich die Klimakrise auch bei uns ist. Doch Thüringen ist trotz des ersten Klimagesetzes in den neuen Bundesländern immer noch zu weit davon entfernt, die Pariser Klimaziele zu erreichen. Die Erneuerbaren wurden zwar ausgebaut, aber die Treibhausgasemissionen und der Energieverbrauch sind immer noch auf zu hohem Niveau. Wenn die internationalen Klimaschutzziele von Paris eingehalten werden sollen, muss bis spätestens 2040 Klimaneutralität erreicht werden. Dazu müssen klimaverträgliche Lösungen in allen gesellschaftlichen Bereichen wie Landwirtschaft, Verkehr, Energieerzeugung und beim Wohnen, in der Produktion, im Handel und auch beim Konsum umgesetzt werden.
Der BUND Thüringen fordert:
- Die Treibhausgasemissionen in Thüringen müssen um mindestens 95% bis 2040 bezogen auf das internationale Basisjahr 1990 reduziert werden.
- Dem Thüringer Klimagesetz muss ein Maßnahmengesetz mit Klimaschutzplan folgen, um dieses Ziel zu konkretisieren.
- Der Klimaschutzplan ist jährlich vom Kabinett zu beschließen und legt für die jeweils kommenden zwölf Monate die maximalen Treibausgasemissionen und die daraus folgenden Maßnahmen fest.
- Auf der Bundesratsebene unterstützt die Landesregierung eine sozialökologische CO2-Besteuerung zur wirksamen Reduktion von Treibhausgasen ein. Umweltschädliche Subventionen sind zu streichen.

3. Dezentrale Energiewende
Die Energiewende kann nur gelingen, wenn der Energieverbrauch gesenkt und die Erneuerbaren Energien schneller als bisher ausgebaut werden. 
Der BUND Thüringen fordert:
- Der Primärenergieverbrauch in Thüringen ist um mindestens 50% bis 2040 zu senken. Förderprogrammen zur energetischen Gebäudesanierung mit einer Sanierungsrate von mindestens 3-5% im Bestand sind dafür u.a. notwendig. Auch eine Steigerung der Energieeffizienz in Wohn-, Industrie- und Gewerbegebäuden sowie Vorbildinitiativen in landeseigenen Liegenschaften sind nötig. Die bestehenden Förderprogramme (GREEN invest) sind weiterzuentwickeln.
- Der Ausbau der Erneuerbaren Energien ist unter Berücksichtigung von Natur- und Landschaftsschutz zu beschleunigen. Auch hier sind bestehende Förderprogramme (z.B. SolarInvest) auszubauen und Anlagen zur Erzeugung Erneuerbarer Energien in Bürgerhand verstärkt zu fördern.
- Eine Förderoffensive für Solarthermie und Fotovoltaik soll die brachliegenden Potenziale bei der Nutzung von Sonnenergie erschließen. Ziel muss sein, jedes Thüringer Dach für die Gewinnung von Sonnenenergie zu nutzen.
- Auch der Ausbau der Windenergie bis zu 2% der Landesfläche und ein KWK-Förderpro-gramm sind notwendig.
- Der BUND-Thüringen lehnt eine zentralistisch orientierte Energiewende ab und fordert die Landesregierung auf, die Höchstspannungsgleichstromleitungen (HGÜ-SüdLink und -OstLink) nicht nur in Thüringen abzulehnen.  

4. Artensterben stoppen - Naturschutz stärken
Thüringen ist das erste Bundesland, welches das Grünes Band durch die Ausweisung als Nationales Naturmonument gesichert hat. Mit dem Netzwerk der zwölf Natura 2000-Stationen und dem Kompetenzzentrum Natura 2000 besitzt Thüringen eine bundesweit einzigartige Struktur zur Betreuung der Gebiete und Arten des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Die Ausweisung von fünf Prozent nutzungsfreier Waldflächen und der Waldwildnis am Possen sind weitere Meilensteine der Thüringer Naturschutzpolitik in dieser Legislatur.
Trotz verstärkter Anstrengungen ist der Verlust biologischer Vielfalt in Thüringen aber längst nicht gestoppt. Insektensterben, ein dramatischer Rückgang der Feldvogelarten oder der Verlust wertvoller Lebensräume wie der Feuchtgrünländer sind auch in Thüringen allgegenwärtig. Neben der Intensivierung von Land- und Forstwirtschaft gehören Zerschneidung und Verinselung von Lebensräumen zu den größten Bedrohungen für die biologische Vielfalt. Verkehrstrassen und monotone, ausgeräumte Agrarflächen bilden für viele Arten unüberwindbare Barrieren. Das Schaffen einer „grünen Infrastruktur“ ist daher eine zentrale Aufgabe des Naturschutzes.
Der BUND Thüringen fordert:
- Für Thüringen ist ein Biotopverbundplan zu erstellen, der eine Mindestdichte von Verbindungselementen auf mindestens 10% der Landesfläche festlegt. Der Biotopverbundplan soll als eigenständige Fachplanung rechtsverbindlicher Bestandteil in allen Raumplanungsebenen werden. Die Umsetzung wird finanziell untersetzt.
- In einem bundesweiten „Zentrum Grünes Band“ soll die Besonderheit dieses Verbunds aus Naturschutz und Erinnerungskultur sichtbar und erlebbar gemacht werden.
- Damit das Netzwerk der Natura 2000-Stationen und das Kompetenzzentrums Natura 2000 auch in Zukunft erfolgreich wirksam werden kann, müssen die gemeinnützigen Trägerstrukturen der Stationen und des Kompetenzzentrums dauerhaft finanziell unterstützt und in ihrer Existenz gesichert werden.
- Alle Natura 2000-Gebiete sind als Schutzgebiete auszuweisen.
- Die nächste Landesregierung muss endlich ein länderübergreifendes UNESCO-Biosphärenreservat Gipskarst Südharz gemeinsam mit Sachsen-Anhalt und Niedersachsen einrichten, um die weltweit einzigartigen Karstlebensräume zu erhalten.

5. Bäuerliche und pestizidfreie- und gentechnikfreie Landwirtschaft
Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU ist gescheitert. Sie verhindert weder das Artensterben, noch verschafft sie Landwirtinnen und Landwirten eine sichere Existenz. Die EU zahlt zwar jedes Jahr 60 Milliarden Euro an Agrarbetriebe aus. Trotz der Milliardensubventionen durch die EU ist die Landwirtschaft für bäuerliche Familienbetriebe aber nicht rentabel. 80% der Gelder gehen nur an 20% der Begünstigten. Gefördert werden vor allem Großbetriebe und Industriekonzerne. Auf der Strecke bleiben die bäuerlichen Existenzen, gesunde Lebensmittel und eine artenreiche Kulturlandschaft.
Der BUND Thüringen fordert:
- Die Thüringer Landesregierung muss sich dafür einsetzen, dass sich die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP) in Zukunft an verbindlichen und messbaren Zielen für Umwelt-, Natur-, Klima- und Tierschutz orientiert.
- Der Bau von Tierfabriken muss gestoppt werden, die Tierhaltung nach den Kriterien von Neuland oder den Bioverbänden umgestaltet werden. Durch eine verbindliche Haltungskennzeichnung müssen Verbraucherinnen und Verbrauchern die Wahl erhalten, welche Art der Tierhaltung sie künftig mit ihrem Einkauf unterstützen wollen.
- Um den Agrarchemieeinsatz mit seinen negativen Folgen für Artenvielfalt, Umwelt und menschliche Gesundheit zu reduzieren, sollen Neonikotinoide und Glyphosat verboten werden. Generell muss es eine Ausstiegsstrategie aus der Herbizidanwendung geben.
- Überdüngung muss gestoppt werden. Am Verbot des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen muss festgehalten werden.
- Der Ökolandbauanteil in Thüringen muss perspektivisch bis 2030 auf 30% erhöht werden.

6. Neue Waldstrategie für Thüringen
Die Wälder in Thüringen stehen zunehmend unter Druck. Trockenheit, Stürme, Waldbrände und Luftverschmutzung schädigen die Wälder. Verkürzte Umtriebszeiten, Einsatz schwerer Forsttechnik, ein dichtes Rückegassennetz und Fichtenmonokulturen haben die natürliche Stabilität der Wälder geschwächt. Diese Situation ist das Ergebnis einer auf kurzfristige Gewinnmaximierung ausgerichteten Waldstrategie, welche gerade nicht eine generationenübergreifende langfristige Waldentwicklung berücksichtigt hat. Nur eine naturschutzgerechte Waldbewirtschaftung mit natürlicher Baumartenzusammensetzung und langen Umtriebszeiten gewährleistet zukunftsfähige, stabile Wälder.
Der BUND Thüringen fordert:
- Die „Gute Fachliche Praxis“ der Waldbewirtschaftung muss neu definiert und die Sicherung der Gemeinwohlleistungen des öffentlichen Waldes müssen über die Interessen der Holzwirtschaft gestellt werden. ThüringenForst muss dazu von der Zwangsjacke der Eigenfinanzierung durch hohe Holzerträge befreit werden.
- Beginnend beim Landeswald sind die Wälder Thüringens nach FSC-Standard zu bewirtschaften.
- Waldbaukonzepte müssen sich in Zukunft an der Naturnähe mitteleuropäischer Laubwälder orientieren. Dies bedeutet die Erhöhung der Holzvorräte auf mehr als 400 Vorratsfestmeter pro Hektar und eine Reduzierung der Anzahl der Ernteeingriffe innerhalb einer Waldgeneration. Dies gilt insbesondere für die mit Laubwäldern bedeckten Naturschutzgebiete und Natura 2000-Gebiete.
- Beim Waldumbau ist der natürlich ablaufenden Sukzession Vorrang einzuräumen. Zur Förderung der natürlichen Waldentwicklung sind überhöhte Schalenwildbestände durch moderne Jagdmethoden zu regulieren.

7. Gewässer schützen und Auen als Lebensadern entwickeln
Intakte Fließgewässer und ihre Auen sind Lebensadern unserer Landschaften. Renaturierung, Wiederherstellung natürlicher Flussdynamik, Rücknahme von Ufer-Verbauungen und Querbauwerken und natürliche Auenentwicklung sind Handlungsschwerpunkte der ökologischen Gewässerentwicklung. Lebendige Auen bieten wirksamen Hochwasserschutz.
Der BUND Thüringen fordert:
- Die Ziele der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und von Natura 2000 sind an allen Gewässern Thüringens konsequent umzusetzen.
- Die Wiederherstellung und Erhalt natürlicher Gewässerstrukturen muss die zentrale Aufgabe der Gewässerunterhaltungsverbände bilden.
- Im Thüringer Wassergesetz ist für den Uferrandstreifen das Optionsmodell zugunsten einer Regelung für einen durchgängigen mindestens zehn Meter breiten Uferrandstreifen ohne ackerbauliche Nutzung und ohne Dünge- und Pestizideinsatz zu ersetzen.

8. Überfällige Verkehrswende für naturverträgliche Mobilität
Thüringen hat ein gut ausgebautes, leistungsfähiges Straßenverkehrsnetz. Trotzdem hat Thüringen im Bundesverkehrswegeplan bis 2030 einen Bedarf von knapp einer Milliarde Euro für Straßenbauvorhaben angemeldet. Gleichzeitig nimmt der Luftverkehr über Thüringen stetig zu. Als Quelle für Treibhausgasemissionen ist der Verkehr Klimakiller Nr. 1 in Thüringen.
Der BUND Thüringen fordert:
- Die neue Landesregierung räumt dem Ausbau des ÖPNV Vorrang vor dem Straßenaus- und Neubau ein. Die Verkehrspolitik wird darauf ausgerichtet, eine Mobilitätsgarantie für alle Bürgerinnen und Bürger in Thüringen zu erreichen.
- Es wird ein ThüringenTakt nach Schweizer Vorbild mit einer halbstündlichen ÖPNV-Anbindung für alle Ortschaften in Thüringen eingeführt. Im städtischen Raum werden neue Mobilitätskonzepte umgesetzt.
- Die Straßenbauverwaltungen sind in Mobilitätsverwaltungen für eine ganzheitliche Planung im gesamten Bereich des Kfz-, Lkw-, Bahn-, Bus-, Rad- und Fußverkehrs sowie der Güterlogistik umzuwandeln.
- Das Land streicht seine Subventionen für den Flughafen Erfurt-Weimar.
- Thüringen setzt sich durch Bundesratsinitiative für eine Kerosinsteuer ein.
- Thüringen setzt sich für ein Tempolimit von 120 km/h auf Autobahnen ein.

9. Flächenverbrauch stoppen
Die Anzahl größerer, unzerschnittener, verkehrsarmer Räume hat in den vergangenen Jahrzehnten drastisch abgenommen. Neubauten zerstören enorme natürliche Flächen; Tiere und Pflanzen verlieren dadurch ihre Lebensräume.
Der BUND Thüringen fordert:
- Ab 2020 darf kein neuer Flächenverbrauch stattfinden, ohne dass an anderer Stelle versiegelte Flächen in mindestens gleichem Maße entsiegelt und renaturiert werden. Hierzu sind Flächenpools zu bilden.
- Durch Bundesratsinitiativen setzt sich das Land für die Neuregelung der Gewerbe- und Grundsteuer mit kommunalem Interessensausgleich und die Einführung einer Versiegelungsabgabe ein.
- Im Landesentwicklungsplan werden Ziele zum Stopp des Flächenverbrauchs und der Zersiedelung aufgenommen, sowie Verpflichtungen zu Flächenrecycling, Umnutzung und Nachverdichtung als Vorgaben für die Regionalplanung festgeschrieben. Die Kommunen werden zur Ausarbeitung von Flächenkatastern für Recyclingpotenziale vor der Aufstellung von Bauleitplänen verpflichtet.
- Unternehmen werden zum Abschluss einer Rückbauversicherung bei flächenintensiven Investitionen verpflichtet.

10. Mit Digitalisierung zu mehr Nachhaltigkeit
Ohne aktive politische Gestaltung wird die Digitalisierung den Ressourcen- und Energieverbrauch sowie die Schädigung von Umwelt und Klima weiter beschleunigen. Daher ist es eine vordringliche Aufgabe, Bedingungen dafür zu schaffen, die Digitalisierung in den Dienst nachhaltiger Entwicklung zu stellen. Die Digitalisierung ist kein Selbstzweck, sondern muss mit den globalen Nachhaltigkeitszielen sowie den Zielen des Pariser Klimaübereinkommens in Einklang gebracht werden. Neue Technologien sollten gezielt und umfassend genutzt werden, um Menschen Zugang zu Gesundheitsversorgung, Bildung, Energie und (Umwelt-)Informationen zu verschaffen und zugleich Umweltzerstörung zu verhindern. Die Digitalisierung wird zu tiefen gesellschaftlichen Umbrüchen auf den Arbeitsmärkten führen. Es gilt, Antworten zu finden auf den Ersatz realweltlicher Erfahrungen in virtuellen Räumen, zu den vielfältigen Wirkungen von Künstlicher Intelligenz auf Bildung, Wissenschaft, Demokratie, aber auch zur demokratischen Einhegung, der Überwachungspotenziale dieser neuen Technologien. Alle digitalen Veränderungen müssen auf das Gemeinwohl und die Steigerung der Lebensqualität der Menschen hin ausgerichtet werden.
Der BUND Thüringen fordert:
- Thüringen setzt sich dafür ein, dass Digitalisierung nicht zum verstärkten Raubbau von Rohstoffen im globalen Süden führt. Dazu werden Unternehmen verpflichtet, bei der Herstellung von Produkten auf Basis digitaler Technologien die Auswirkungen auf Umwelt und Menschenrechte bis zur Mine transparent zu machen.
- Um langfristige Software-Updates und damit auch die langfristige Nutzbarkeit von Geräten zu gewährleisten, fördert Thüringen in Zukunft Open-Source-Software, sowohl in der öffentlichen Verwaltung, als auch bei Unternehmen.
Um die Chancen der Digitalisierung nutzen zu können und uns vor Mehrkonsum zu schützen, braucht es kritische Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE). Die Vermittlung von medien- und digitaler Kompetenz muss in Bildungseinrichtungen stärker im Fokus stehen.  

Thüringer Ehrenamtsstiftung

Gefördert durch Mittel der Thüringer Ehrenamtsstiftung.

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