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BUND Thüringen zur Ansiedlung des Laubholzsägewerks Pollmeier im Landkreis Hildburghausen

18. Februar 2000 | Naturschutz, Wälder, Lebensräume, Flüsse & Gewässer

Investitionsförderung für ein Großprojekt mit fatalen Folgen für Wirtschaft und Umwelt

Erfurt. Die Firma Pollmeier plant im Landkreis Hildburghausen unmittelbar an der thüringisch-fränkischen Landesgrenze die Neuansiedlung ihres bundesweit dritten Laubholzsägewerkes. Dabei spielt die vom Land Thüringen in Aussicht gestellte Investitionsförderung eine zentrale Rolle. Der Bund für Umwelt und Naturschutz, Landesverband Thüringen e.V. (BUND Thüringen) lehnt daher die Ansiedlung des Großsägewerkes am geplanten Standort ab.

Mit der Ansiedelung dieses Großsägewerkes ist nicht nur die Existenz der klein-und mittelständischen Laubholzsägewerke im weiteren Umfeld bedroht. Der bei Realisierung dieses Projektes sich verschärfende Nachfragedruck nach Buchenstammholz gefährdet auch den Fortbestand der als Erholungsraum wie auch als Lebensraum für viele seltene Arten unersetzlichen Buchen-Altbestände in Thüringen und auch in Franken.

Hinzu kommen massive Umweltgefährdungen durch unnötige Holztransporte, und durch die Errichtung des Werkes an einem problematischen Standort.

Im Folgenden ist die Position des BUND Thüringen zu dem Vorhaben ausführlich erläutert:

Position des BUND Thüringen zum Großsägewerk

Der Verarbeitung des Rohstoffes Holz zu möglichst wertvollen Produkten steht der BUND Thüringen uneingeschränkt positiv gegenüber. Dennoch ist die Schaffung von Verarbeitungskapazitäten in der geplanten Größenordnung mit Aspekten verbunden, die von uns wie folgt beurteilt werden:

Standort und Größenordnung

Die bei den zur Diskussion stehenden Standorte Käßlitz und Schweickershausen liegen gemäß dem Regionalen Raumordnungsplan Südthüringen im ländlichen Raum, der als Vorbehaltsgebiet für Natur und Landschaft bzw. für Fremdenverkehr und Erholung ausgewiesen ist. Ein Ziel der Raumordnung ist es, Industrie-und Gewerbeflächen dort bereitzustellen, wo die verkehrstechnischen und infrastrukturellen Voraussetzungen dafür günstig sind. Der Wieder-und Nachnutzung von Altstandorten soll dabei Vorrang eingeräumt werden. Bei der Standortwahl für das Massivholzwerk, scheinen aber letztere Kriterien keine Rolle gespielt zu haben.

Die Realisierung des Projektes würde somit zur weiteren Zersiedelung des ländlichen Raumes beitragen und Belastungsquellen schaffen, die sich bei besserer Standortwahl geringer auswirken würden. Wir schlagen deshalb vor, die Standortwahl noch einmal zu überdenken und sich an einem Raum mit vorhandenen Verdichtungstendenzen zu orientieren.

Auch die Größenordnung des Werkes mit Einschnittkapazitäten von 250.000 Festmetern Laubholz pro Jahr wirft Fragen auf. Zwar liegt das Einschlagsaufkommen aus Thüringens Laubwäldern auch gegenwärtig noch unter dem jährlichen Zuwachs, die Etablierung eines weiteren Großabnehmers in der Region könnte aber einen Nachfragedruck erzeugen, der sich negativ auf den Waldzustand auswirkt, besonders was die Verfügbarkeit von guten Holzqualitäten angeht.

Aus den Unterlagen geht weiterhin der große Einzugsbereich des Sägewerkes hervor. Dabei wird von Transportentfernungen von bis zu 300 km ausgegangen. Das steht nun in jedem Falle dem allgemeinen Umweltschutz, sowie dem Anliegen der AGENDA 21 entgegen. So lautet eine der wichtigen Forderungen: Wirtschaftskreisläufe zu dezentralisieren um sie in den Regionen überschaubar zu gestalten. Der Bau eines weiteren Großsägewerkes forciert hingegen den Konzentrationsprozeß in der Branche zum Nachteil der kleineren Unternehmen, besonders-auf der bayrischen Seite. Auch ist es wenig sinnvoll, die positive Umweltbilanz des Holzes durch lange Transportwege auf der Straße wieder zunichte zu machen.

Auswirkungen auf die Umwelt

Wasserversorgung
Obwohl laut Planungsunterlagen mit negativen Auswirkungen auf den Grundwasserspiegel und den Naturhaushalt, insbesondere aber auch auf schutzwürdige bzw. geschützte Gewässer-bzw. Feuchtbiotope im Umfeld der geplanten Standorte zu rechnen ist, bleibt völlig offen; wie die Wasserversorgung erfolgen soll. Es wird weder ermittelt, ob die gedachten Varianten überhaupt realisierbar sind, noch näher untersucht und dargestellt, welche Auswirkungen bzw. Konflikte damit für den Grundwasserspiegel, den Naturhaushalt oder Biotopflächen verbunden wären. Verschärft wird die Situation dadurch, als es sich hier um ein ausgesprochenes niederschlagsarmes Grundwassermangelgebiet hangelt.
Schon heute ist absehbar, dass die geplante Brauchwasserversorgung von 20 -30 m3/h für die Beregnung des Rundholzes in den Monaten April -Oktober die Wasserversorgung dieses Trockengebietes erheblich belasten wird. Bei einer Bedarfsdeckung über Tiefbrunnen, ist eine Grundwasserabsenkung und damit erhebliche Beeinträchtigungen der umliegenden Trinkwasserversorgungsanlagen zu befürchten.

Verkehrsaufkommen
Der Antragsteller behauptet zwar, den Großteil seiner Transporte über Bundesstraßen mit Ortsumgehungen abwickeln zu können, für den Thüringer Teil des Einzugsgebietes trifft dies jedoch keinesfalls zu. Die Zufahrt zum Werk wird hier durch eine Vielzahl von zum Teil engen Ortsdurchfahrten führen und eine erhebliche Belastung der Anwohner mit sich bringen; eine zwangsläufige Konsequenz der ungünstigen Standortwahl.

Angrenzende Schutzgebiete

Beide Standorte befinden sich in unmittelbarer Nähe von bestehenden bzw. geplanten Naturschutzgebieten. Die mit dem Werksbetrieb verbundene mögliche Grundwasserabsenkung und Gewässerverschmutzung stellen erhebliche Eingriffsrisiken dar, in deren Folge die Schutzgebiete massiv beeinträchtigt werden können.
Insbesondere für den Standort Käßlitz ist dies naturschutzfachlich unhaltbar, da das NSG "Alstergrund mit Grenzstreifen" mit seinen Wasserläufen und Feuchtflächen gegenüber den o.g. Eingriffen eine besonders hohe Empfindlichkeit aufweist und zudem auch noch den vom Aussterben bedrohten Steinkrebs beherbergt, der in besonderem Maße auf natürliche und unbelastete Gewässer angewiesen ist.
Diese unzureichende Eingriffsermittlung verstößt gegen Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes, sowie gegen die FFH -Richtlinie. Aufgrund dieser Defizite verstößt die Planung auch gegen Art. 8, Abs. 1, Satz 2, ThürNatSchG, der für eingriffsrelevante Genehmigungsanträge fordert, dass daraus alle für die Beurteilung des Vorhabens und des zu erwartenden Endzustandes nach Abschluß des Eingriffs wichtige Einzelheiten ersichtlich sein müssen.

In Anbetracht der hier vorgetragenen Überlegungen fordert der BUND Thüringen, das geplante Vorhaben nicht zu realisieren.  

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