Landesverband Thüringen e.V.
Mitglied werden Jetzt spenden
Landesverband Thüringen e.V.

FFH-Schutzgebiete: EuGH verurteilt Deutschland – Thüringen hat seine Hausaufgaben gemacht

25. September 2023 | Lebensräume, Naturschutz

Laut aktuellem Urteil des Europäischen Gerichtshofes hat Deutschland gegen das EU-Naturschutzrecht verstoßen, indem es die FFH-Richtlinie, welche bereits 1992 erlassen wurde, nur mangelhaft umsetzt. Konkret bemängelt werden die unzureichende rechtliche Sicherung der FFH-Gebiete, nicht ausreichende Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen sowie unkonkrete Erhaltungsziele.

Ein Blick nach Thüringen zeigt jedoch, dass der Freistaat einen Schritt weiter ist und seine Hausaufgaben - zumindest die Klage der EU betreffend - bereits gemacht hat: Nach jahrelangen Versäumnissen wurden die Managementpläne für die FFH-Gebiete in einem Kraftakt erstellt und eine Erhaltungszielverordnung erlassen. Gemeinsam mit dem „Natura 2000-Erlass“ des Freistaates Thüringen und den Verbotstatbeständen aus dem Naturschutzgesetz sind diese Maßnahmen ausreichend, um den Anforderungen der EU gerecht zu werden. Zumindest theoretisch. Eine wirksame Umsetzung in der Praxis steht noch aus und muss zwingend nachgeholt werden, um die Natura 2000-Schutzgüter, also die Arten und Lebensräume, zu erhalten und zu entwickeln.

Aber auch hier war Thüringen in den letzten Jahren aktiv und hat ein breites Netzwerk aus nunmehr zwölf Natura 2000-Stationen und einem Kompetenzzentrum geschaffen und die Naturschutzförderung aufgestockt. Ein richtiger und wichtiger Schritt für einen nachhaltigen und effektiven Naturschutz. Es braucht jedoch dringend einen Paradigmenwechsel in der Forst- und Landwirtschaftspolitik, um die Erhaltungszustände gefährdeter Arten und Lebensräume dauerhaft zu verbessern.

Gleichzeitig strengt die EU ein weiteres Verfahren gegen die Bundesrepublik an – Grund ist der unzureichende Schutz und der damit einhergehende drastische Verlust von Flachland- und Bergmähwiesen. Thüringen ist reich an diesen Lebensräumen und entsprechend in der Verantwortung. Der Freistaat bemüht sich um deren Erhalt, doch unzureichende und unsichere Förderungen und damit einhergehende Nutzungsaufgaben oder schlimmer noch: Das Aufdüngen dieser mageren Wiesen setzen diesen Lebensräumen zu.

Der BUND fordert daher den Freistaat auf, die guten Ansätze zum Schutz der FFH-Gebiete weiter zu verfolgen, zu verfestigen und drohende Kürzungen im Landeshaushalt im Bereich Natur- und Umweltschutz zu verhindern und die Agrarförderung damit auf verlässliche Füße zu stellen. Nicht nur die Klage der EU zeigt: Es braucht mehr Geld für Umwelt- und Naturschutz, nicht weniger.

Hintergrund Natura 2000:

1992 hat die Europäische Union beschlossen, ein Schutzgebietsnetz „Natura 2000“ aufzubauen - zur Erhaltung gefährdeter oder typischer Lebensräume, Tierarten und Pflanzenarten. Es setzt sich aus Schutzgebieten der Fauna-Flora-Habitat-Richtline (FFH-Richtlinie) und der Vogelschutzrichtlinie zusammen. Diese Richtlinien bilden die Grundlage von „Natura 2000“. Derzeit sind circa 18 Prozent der Landfläche der EU als Natura 2000-Gebiete ausgewiesen. Somit ist es das größte, grenzüberschreitende, koordinierte Schutzgebietsnetz weltweit. „Natura 2000“ ist eine wertvolle Grundlage für den Erhalt der biologischen Vielfalt in der EU.

Mehr Informationen:

Pressekontakt:
Anne Werner | Kerstin Neumann, Tel.: 0361 5550314, Mobil: 0176 13338564 oder 0176 13338510, presse(at)bund-thueringen.de

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb