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Neues BUND-Rechtsgutachten: Kein Zweifel - Grünes Band kann und muss endlich Nationales Naturmonument werden

11. Juni 2018 | Grünes Band

Erfurt, 11.06.2018. Die gesetzliche Ausweisung des Grünes Bandes entspricht nicht nur den bundesgesetzlichen Vorgaben, sie ist auch landesrechtskonform. Das bestätigt ein heute vom BUND veröffentlichtes Rechtsgutachten. „Das Grüne Band ist einmalig und erfüllt alle Voraussetzungen. Es ist prädestiniert für die Ausweisung und nur als Nationales Naturmonument kann dieser einzigartige Biotopverbund aus Natur und Geschichte für die Nachwelt bewahrt werden“, sagt Dr. Liana Geidezis, Leiterin Projektbüro Grünes Band.

Anlass der von BUND initiierten rechtlichen Untersuchung waren offene Fragen, die im März dieses Jahres in der Diskussion zum laufenden Gesetzgebungsverfahren aufkamen: Darf das Land Thüringen die Ausweisung zum Naturmonument per Gesetz vornehmen, inklusive aller kulturellen und denkschutzrechtlichen Aspekte und ist das Grüne Band durchgehend unter Schutz zu stellen? „Die Überprüfung hat ergeben, dass das „Thüringer-Band-Gesetz“ sowohl formal als auch von seinen Inhalten her rechtmäßig ist“, so Andreas Lukas von Baumann Rechtsanwälte. Der Kritikpunkt, dass das Grüne Band nicht in Gänze die Voraussetzungen erfülle, ist nicht haltbar. Mittels einer aktuellen Stellungnahme macht Jochen Schumacher, auf dessen Bericht von 2014 sich Vertreter einer abschnittsweisen Unterschutzstellung berufen, deutlich, dass das gesamte Grüne Band Thüringen die Kriterien für eine Ausweisung als Nationales Naturmonument erfülle. „Das Grüne Band unterscheidet sich von allen anderen Naturschutzprojekten durch seinen besonderen Bezug zu Mensch, Kultur und Geschichte und ist auf ganzer Strecke schützenswert und somit als Ganzes als Nationales Naturmonument auszuweisen,“ bestätigt Dr. Liana Geidezis.

Die Ausweisung muss jetzt erfolgen, denn sie ist der erste Schritt für die Gestaltung und Bewahrung dieses weltweit einzigartigen, zusammenhängenden Bandes vielfältiger Lebensräume. Die Landtagsabgeordneten sollen sich endlich ihrer Verantwortung stellen, es zu schützen, damit die Geschichte und die Lebensräume auch für nachfolgende Generationen erhalten bleiben. „Dass aus einem Element der Teilung Deutschlands ein Symbol der Verbindung entstand, eine Spur der Geschichte in der Landschaft und gleichzeitig ein national bedeutsamer Biotopverbund, prädestiniert das Grüne Band als Nationales Naturmonument. Dieser Status ermöglicht den Schutz des Bandes vor weiteren eingriffen und das Bewahren seiner kulturhistorischen Bedeutung besser als jede andere Schutzkategorie“, so Dr. Liana Geidezis, Leiterin Projektbüro Grünes Band.

 

Pressekontakt: Sarah Köhler, BUND Thüringen, Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,

Tel. 0361 – 555 03 -14; Fax: -19, Mobil: 0172 – 98 35 168, sarah.koehler(at)bund.net

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