Landesverband Thüringen e.V.
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Einladung, Programm, Leitantrag & Co

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Einladung

Liebes Mitglied,

die vergangenen Monate waren für uns alle eine bewegte Zeit. Bedingt vor allem durch den Krieg in der Ukraine, führten multiple Krisen zu komplexen Herausforderungen für die Energieversorgung und Ernährungssicherheit. Die dadurch in Bewegung gekommene Energiewende begrüßen wir sehr, fordern wir diese doch bereits seit jeher. Jedoch darf diese nicht zu Lasten des Natur- und Artenschutzes erfolgen. Um dies nicht nur anzumahnen, sondern auch umzusetzen, waren und sind wir weiterhin im Arten- und Naturschutz aktiv. Neben unseren bereits bestehenden Projekten, beispielsweise zum Luchs und Gartenschläfer, konnten wir unsere Aktivitäten am Grünen Band und zum Schutzgebietsnetz „Natura 2000“ verstetigen. Mit „Wildkatzenwälder von morgen“ und „Netzwerke für den Gipskarst“ gingen darüber hinaus in diesem Jahr zwei neue Projekte zu Themen, die uns als BUND Thüringen schon lange bewegen, an den Start. Wir freuen uns darauf, abermals mit starken Partnern und Förderern an unserer Seite, zum aktiven Natur- und Umweltschutz in Thüringen beizutragen.

Krisen erfordern starke Koalitionen und neue Wege. Lassen Sie uns diese gemeinsam ausloten und beschreiten. Dazu lade ich Sie zu unserer Landesversammlung am 06. Mai 2023 ab 10:00 Uhr in den Tagungsraum der Stadtwerke Erfurt, Magdeburger Allee 34 in Erfurt ein. Ich freue mich auf Sie.

Ihr Robert Bednarsky
Landesvorsitzender

Programm

10:00 Uhr: Begrüßung
Robert Bednarsky, Landesvorsitzender des BUND Thüringen

10:15 – 11:15 Uhr: Natur- und Umweltschutz in Thüringen – aktuelle Herausforderungen und Lösungsansätze (mit anschließender Möglichkeit zum Austausch)
Bernhard Stengele, Thüringer Minister für Umwelt, Energie und Naturschutz

11:15 – 11:45 Uhr: Zwischen Gipsabbau und Artenschutz – der Kreisverband Nordhausen stellt sich vor
Tobias Strietzel, BUND Kreisverband Nordhausen

11:45 – 12:00 Uhr: Ehrungen

12:00 – 12:45 Uhr: Mittagspause

 

Ab 12:45 Uhr: Landesversammlung des BUND Thüringen:

1. Formalia (Feststellung der Beschlussfähigkeit und Beschluss der Geschäftsordnung)

2. Wahl des*r Protokollanten*in

3. Wahl der Versammlungsleitung

4. Genehmigung der Tagesordnung

5. Bericht des Landesvorstandes und der Geschäftsführung – anschließend Aussprache

6. Bericht der Naturstiftung David – anschließend Aussprache

7. Bericht Wildtierland Hainich gGmbH – anschließend Aussprache

 

Finanzen/Haushalt

1. Vorstellung des Jahresabschlusses 2021 und Erläuterung des vorläufigen Haushaltsabschlusses 2022 - anschließend Aussprache

2. Bericht der Kassenprüfer*innen – anschließend Aussprache

3. Entlastung des Landesvorstandes

4. Vorstellung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2023 mit den Schwerpunkten für das Jahr 2023

 

15:00 – 15:15 Uhr: Kaffeepause

1. Wahl der Wahlleitung

2. Wahl der Kassenprüfer*innen

 

Anträge

1. Satzungsänderungsanträge

2. Weitere Anträge

3. Sonstiges  

4. Verabschiedung

Beschlossener Leitantrag

Beschlossener Leitantrag des Landesvorstandes des BUND Thüringen e.V. aufgrund der aktuellen politischen Entwicklungen im Frühjahr 2023:

Klimaschutz jetzt umsetzen: Konsequent und naturverträglich

Im März 2023 ist der zusammenfassende und wertende Synthesebericht des Weltklimarates (IPCC)[1] zum Sechsten Sachstandsbericht des Rates erschienen.

Dieser bringt die bekannten Tatsachen und Prognosen zum Klimawandel auf den Punkt: Die globale Oberflächentemperatur lag im letzten Jahrzehnt rund 1,1 °C über dem vorindustriellen Niveau, mit weiter steigender Tendenz. Die globalen Treibhausgasemissionen müssen bis 2030 halbiert werden, um die Erwärmung auf 1,5 °C zu begrenzen, wie es als Ziel im Übereinkommen von Paris (ÜvP) auf der 21. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (COP21) im Dezember 2015 vereinbart wurde und im November 2016 in Kraft trat.

Dazu sind sofortige und drastische Minderungen der Treibhausgasemissionen notwendig. Global müssen die Treibhausgasemissionen ihren Scheitelpunkt schon im nächsten Jahr erreichen und bereits bis 2030 im Vergleich zum heutigen Niveau fast halbiert werden - also in nur sieben Jahren. Die CO2-Äquivalente-Emissionen müssen bis 2025 weltweit sogar auf Netto-Null sinken.

Angesichts der aktuellen Entwicklung, der Fakten und der politischen Diskussion erinnert die Landesversammlung des BUND Thüringen an die absehbaren globalen, nationalen und regionalen Folgen des Klimawandels und die internationalen Verpflichtungen zum Klimaschutz. Mit dem Leitantrag greifen wir Inhalte des auf der Landesversammlung 2022 des BUND Thüringen beschlossenen umfassenden Leitantrages „Solidarisch durch die Krisen“ erneut auf – und fokussieren auf die aktuellen Aspekte.

Die Ergebnisse des Syntheseberichts des IPCC und die aktuellen Diskussionen auf der Bundes- und Landesebene geben uns Anlass, noch einmal zu betonen: Klimaschutz ist nicht die Aufgabe einer Partei oder von Aktivist*innen oder allein der Umweltschutzorganisationen: Klimaschutz geht die ganze Gesellschaft an und betrifft alle – extreme Wetterereignisse auch in Deutschland wie die Flut im Ahrtal und weit verbreitete Trockenheit und Niedrigwasser sind nur in der konkreten Ausprägung zufällig, insgesamt aber klare Zeichen des Klimawandels.

Ebenso wie alle betroffen sind, werden wir alle, wenn auch in unterschiedlichem Maße, unseren Teil zum Klimaschutz beitragen müssen. Dabei steht fest, dass der reichste Teil der Bevölkerung mehr als andere Bevölkerungsschichten einsparen muss. So verursachen die reichsten 10 Prozent den höchsten Prozentsatz der CO2-Emissionen der Weltbevölkerung mit fast 50 Prozent.[2]

Natürlich können Deutschland oder Thüringen allein den Klimawandel nicht stoppen. Wir sind aber Teil einer Welt, die sich im Rahmen des Pariser Klimaabkommens nicht nur völkerrechtlich verbindlich zu wirksamen Klimaschutzmaßnahmen verpflichtet hat, sondern gerechterweise auch entsprechend der historisch und aktuell verursachten Klimagas-Emissionen ihren Anteil an deren Minderung erbringen muss. Und über unseren faktischen Anteil am Klimawandel hinaus können wir als modernes Industrieland Vorbild dafür sein, dass nachhaltige Entwicklung und die Senkung von Emissionen gleichzeitig möglich sind. Die Erfolge beim Ersatz der Atomkraftwerke und fossiler Energie durch Erneuerbare Energien zeigen, dass das möglich ist: So stieg der Anteil der Erneuerbaren Energien im Stromsektor im Jahr 2022 auf 46,2 Prozent des Bruttostromverbrauchs - allerdings zeigt der Anteil von nur 20,4 Prozent der Erneuerbaren Energien am gesamten Endenergieverbrauch[3] in Deutschland auch, welche Anstrengungen noch vor uns liegen, um das nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 24. März 2021 erforderliche[4], im Klimaschutzgesetz des Bundes rechtlich bindend verankerte, Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 zu erreichen.

Der BUND Thüringen appelliert an die Landesregierung, an alle Abgeordneten des Thüringer Landtages, an die Kommunen und die Bürgerinnen und Bürger und fordert auf, sich den Aufgaben zum Schutz des Klimas und zur Anpassung an die schon unvermeidbaren Folgen des Klimawandels zu stellen – auch wenn das die Abkehr von liebgewordenen Gewohnheiten und mancher Bequemlichkeit, und seien sie nur finanzieller Natur, bedeutet. Schon heute gibt es in jedem Sektor wirtschaftliche Maßnahmen und Optionen, um dies zu erreichen.

Erneuerbare Energien

Der Ausbau der Erneuerbaren Energien ist, nachdem er von der Bundespolitik mit fragwürdigen Kostenargumenten jahrzehntelang nur halbherzig vorangetrieben wurde, in Deutschland nun eine dringende und vorrangige Aufgabe. Die vom Bund beschlossenen Flächenziele des Windenergiebedarfsgesetzes an Land, für die Windenergie auf See sowie die planungs- und baurechtlichen Vorgaben und Erleichterungen für die Photovoltaik im Baugesetzbuch und anderen Regelungen tragen dieser Aufgabe Rechnung und werden vom BUND Thüringen und anderen Umweltverbänden begrüßt.

Auch der Abbau bürokratischer Vorschriften und die Beschleunigung von Verfahren sind in diesem Zusammenhang zu begrüßen. Der BUND Thüringen fordert die Landesregierung auf, untergesetzliche landesrechtliche Verfahrensvorschriften und Praktiken bei der Genehmigung von Anlagen zur Erzeugung und dem Transport Erneuerbarer Energien hinsichtlich ihrer Wirkung auf die zeitlichen Abläufe der Verfahren zu überprüfen. Dazu gehören auch die Abläufe und die Personalausstattung für die Aufgabenwahrnehmung bei den unteren Behörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie deren Zusammenarbeit mit den Fachaufsichts- und Widerspruchsbehörden – auch im Hinblick auf die neuen Vorgaben des Bundesrechts z.B. hinsichtlich des Arten- und Landschaftsschutzes.

Dies bedeutet nicht den Abbau materieller und begründeter Regelungen zum Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft sowie der Beteiligung der Bürger*innen. Unnötig lange Bearbeitungszeiten und absehbare Rechtsfehler können aber durch eine ausreichende Personalausstattung, effektive Verfahrensführung, entsprechende Handreichungen und Vorgaben seitens des Landes sowie durch eine effektive, vorzugsweise digitale, Kommunikation vermieden werden.

Der BUND Thüringen fordert die Landesregierung auf, die verbindliche Planung und Sicherung von „Windenergiegebieten“ über den Landesentwicklungsplan und die Regionalpläne zügig voranzubringen und dabei, wie etwa in Nordrhein-Westfalen[5], durchaus eine, gegenüber den Vorgaben des WindBG beschleunigte, Ausweisung vorzusehen. Nach den rechtlichen Vorgaben des Bundes wird eine wirksame Steuerung der Windenergie in den Ländern nur möglich sein, wenn schnell ausreichende Flächen planerisch gesichert werden.

Ohne das regionale und kommunale Planungsermessen durch großflächige Taburegelungen zu sehr einzuschränken, sollte der Freistaat, ergänzend zu den angekündigten Vorgaben des Bundes etwa für den Artenschutz[6], eine naturverträgliche Umsetzung der Planung durch entsprechende Hinweise, Angebote und, wo notwendig, anders als bisher auch verbindliche Festlegungen steuern.

Im Grundsatz sollte dabei eine Lenkung der Windenergieanlagen auf vorbelastete Flächen und Räume (etwa entlang der Autobahnen) und eine Schonung naturnaher Bereiche gelten – ohne immissionsschutzrechtliche Mindestabstände zu Wohnbebauung oder die Flächenziele für den Windkraftausbau in Frage zu stellen.  Zudem sind Ausschlussgebiete zu benennen, beispielsweise FFH-Gebiete, Naturschutzgebiete oder Nationalparke.

Für die Photovoltaik auf und an Gebäuden sowie auf bzw. über versiegelten Flächen wie Straßen oder Parkplätzen sollten über die bundesrechtlichen Regelungen hinaus Erleichterungen und Vorgaben im Bereich der Regionalplanung, der kommunalen Bauleitplanung und der Thüringer Bauordnung formuliert werden. Zur Minimierung der Flächeninanspruchnahme und der Minimierung der Eingriffe in Natur und Landschaft sind diese Anlagen bevorzugt zu planen und zu fördern. Nach dem Vorbild anderer Bundesländer ist dabei eine Pflicht zur Errichtung von Solaranlagen bei Neubauten und umfangreichen Umbauten vorzusehen. Nach den Vorgaben des § 2 EEG 2023 und Vollzugshinweisen der Staatskanzlei vom 19.01.2023[7] muss die Ermessensausübung in der Vollzugspraxis dazu führen, dass Vorbehalte des Denkmalschutzes gegen die Errichtung von Solaranlagen einer Genehmigung nicht länger entgegenstehen.

Photovoltaik auf Freiflächen sollte weiterhin vornehmlich auf vorbelastete Flächen, auch entlang von Infrastrukturen, gelenkt oder mit Nutzungen (z.B. Agri-PV) kombiniert werden.

Das industrielle Verheizen von Holz unmittelbar aus den Wäldern im Namen der Energiewende ist zu stoppen. Die Thüringer Landesregierung ist dazu aufgerufen, die energetische Nutzung von Holz, besonders bezogen auf den Import von Pellets und Hackschnitzeln, aus Ganzbaumnutzung zur Stromproduktion, zu regulieren. Zudem darf das Verbrennen von Holz nicht automatisch als erneuerbare Ressource gewertet werden. Subventionen zur Verwertung von Holz zur Stromproduktion in Kraftwerken ist sofort zu beenden.

Nachweisliches Frackinggas soll in Deutschland nicht mehr zum Einsatz kommen.

Arten- und Naturschutz in Zeiten der Planungsbeschleunigung

Die notwendige schnelle Transformation der Energieerzeugung und -verteilung darf etablierte Standards des Arten- und Naturschutzes nicht in Frage stellen. Insbesondere ist die Planungsbeschleunigung kein Selbstzweck und darf nicht in Bereiche außerhalb der zum Klimaschutz notwendigen Maßnahmen, wie dem Autobahnbau, zu Einschränkungen des Umweltrechtes, etwa dem Wegfall der UVP-Pflicht, der daran anknüpfenden Bürgerbeteiligung und der artenschutzrechtlichen Prüfung, führen.

Die Realkompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft innerhalb einer Region muss weiterhin oberste Priorität haben. Kompensationszahlungen dürfen nicht zum Freibrief gedankenloser Naturzerstörung werden. Eine zeitnahe und regionale Verwendung dieser Zahlungen für reale Maßnahmen ist organisatorisch und rechtlich sicherzustellen.

Der BUND Thüringen fordert die Landesregierung auf, in diesem Sinne auf Bundesebene zu agieren und die Spielräume in der Regulierung und Umsetzung auf Landesebene zu nutzen.

Klimaschutzgesetz

Ungeachtet politischer Kompromisse auf Bundesebene und dem daraus folgenden Verzicht auf die Setzung und Überwachung sektoraler Emissionsziele, fordert der BUND Thüringen die Landesregierung auf, innerhalb ihrer föderalen Kompetenz weiterhin in allen Sektoren konsequent auf eine Minderung des Ausstoßes an Klimagasen hinzuarbeiten und dieses durch Ziele und ein Monitoring zu untersetzen. Eine Verschiebung von Verantwortlichkeiten zwischen den Sektoren schadet der Erreichung der Klimaziele insgesamt – zu unser aller Nachteil und ist ein Freifahrtschein für die Sektoren, die sich bisher dem Klimaschutz verweigern.

Das Land sollte § 7 des Thüringer Klimagesetzes (ThürKlimaG) ernst und seine eigene Vorbildfunktion wahrnehmen. Dazu gehört unter anderem die Realisierung der Klimaneutralität des Gebäudebestandes der Landesliegenschaften, die laut Gesetz bis spätestens 2030 zu erreichen ist. Hier sollte angesichts der aktuellen Lage im Sinne der Vorbildwirkung deutlich ehrgeiziger agiert werden. Die Kommunen sollten sich dem anschließen.

Der BUND Thüringen fordert zudem die zeitnahe Evaluierung und, wo notwendig, Nachbesserung des Thüringer Klimagesetzes und darüber hinaus ein Maßnahmengesetz, welches konkrete Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Abschaffung klimaschädlicher Subvention vorsieht (Klimaschutzplan für Thüringen). Mehr dazu unter https://www.bund-thueringen.de/klimawandel/.

Verkehr

Die Emissionen im Verkehrsbereich können auch in der Verantwortung des Landes durch die Elektrifizierung von Bahnstrecken, Alternativen zum Individualverkehr, durch Verbesserung des ÖPNV-Angebotes sowie den Ausbau der Fahrrad-Infrastruktur, insbesondere im ländlichen Raum, verbessert werden: Der BUND anerkennt, dass der – lokal emissionsfreie – PKW, insbesondere im ländlichen Raum, absehbar weiterhin erforderlich sein wird – jeder einzelne Verzicht auf eine Autofahrt trägt aber zum Klimaschutz bei und die dazu notwendigen Maßnahmen kommen insbesondere auch jenen zu Gute, die aus Kosten- oder anderen Gründen ein Auto nicht eigenständig nutzen können, etwa junge und ältere Menschen. Deutschlandweit besitzen fast 13 Millionen Menschen keinen Führerschein, über 12 Millionen Haushalte verfügen nicht über einen PKW. Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV und der Fahrradinfrastruktur sind daher auch aktive Sozialpolitik und eine Politik für die Stärkung des ländlichen Raums.

Von der auf Bundesebene beschlossenen Priorisierung von 144 Autobahnaus- bzw. -neubauten aus dem Bundesverkehrswegeplan ist Thüringen erfreulicherweise nicht direkt, sondern nur durch deren Beitrag zum globalen CO2-Ausstoß betroffen. Auf Landesebene sollten allerdings die Vorhaben des Landesverkehrswegeplans und die Standards für die Förderung des Neu- und Ausbaus von Kreis- und Gemeindestraßen vor dem Hintergrund der Klimaziele überprüft werden.

Die Beschaffungsrichtlinie des Landes sollte dahingehend angepasst werden, bei Dienstfahrzeugen vorrangig auf Elektromobilität zu setzen und nur im begründeten Ausnahmefall auf andere Antriebe auszuweichen.

 

Zusammenfassende Forderungen:

  • Die unteren Behörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten sind zu stärken, um die Genehmigungszeiten deutlich zu beschleunigen
  • Verbindliche Planung und Sicherung von „Windenergiegebieten“ über den Landesentwicklungsplan und die Regionalpläne sind zügig voranzubringen
  • Lenkung der Windenergieanlagen auf vorbelasteten Flächen und Räumen (etwa entlang der Autobahnen) und Schonung naturnaher Bereiche
  • Benennung von klaren Ausschlussgebieten für Windenergie- und Photovoltaikanlagen
  • Pflicht zur Errichtung von Solaranlagen bei Neu- und umfangreichen Umbauten
  • Das industrielle Verheizen von Holz im Namen der Energiewende ist zu stoppen
  • Die Realkompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft innerhalb einer Region muss weiterhin oberste Priorität haben
  • Kein Abbau von Umweltschutzstandards im Namen der Planungsbeschleunigung
  • Evaluierung und Nachbesserung des Thüringer Klimagesetzes
  • Erstellung eines Gesetzes mit konkreten Maßnahmen zum Klimaschutz und zur
  • Abschaffung klimaschädlicher Subvention (Flughafen Erfurt-Weimar, Kerosin, etc.)
  • Alternative Angebote zum motorisierten Individualverkehr im ländlichen Raum schaffen
  • den Aus- und Neubau von Straßen unter das Primat des Klimaschutzes zu stellen
  • Beschaffungsrichtlinie des Landes anpassen und vorrangig auf Elektromobilität umstellen

 

 


[1] https://www.umweltbundesamt.de/ipcc-synthesebericht-fingerzeig-erhobener

[2] https://www.oxfam.de/system/files/documents/20200921-confronting-carbon-inequality.pdf

[3] https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/erneuerbare-energien-in-zahlen#ueberblick

[4] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/03/rs20210324_1bvr265618.html

[5] https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-will-bereits-2025-insgesamt-18-prozent-der-landesflaeche-fuer

[6] https://t.co/QXl9FGFehV

[7] https://www.staatskanzlei-thueringen.de/arbeitsfelder/kultur/kulturpolitik

Bericht der Wildtierland Hainich GgmbH

Da die Wildtierland Hainich GgmbH ihren Bericht auf der Jahresversammlung kurz halten wird, findet er sich hier vorab ausführlich zum Nachlesen wieder.

Zum Bericht

Bericht der Naturstiftung David

Da die Naturstiftung ihren Bericht auf der Jahresversammlung kurz halten wird, findet er sich hier vorab ausführlich zum Nachlesen wieder.

ZUM BERICHT

Pressemitteilung zur Landesversammlung 2023

Erfurt. Heute verabschiedete der BUND Thüringen auf der Landesversammlung seinen Leitantrag unter dem Motto „Klimaschutz jetzt umsetzen: Konsequent und naturverträglich“. Angesichts der aktuellen Entwicklung, der Fakten und der politischen Diskussion erinnert die Landesversammlung des BUND Thüringen an die absehbaren Folgen des Klimawandels und die Verpflichtungen zum Klimaschutz. Mit dem Leitantrag greift die Landesversammlung die Inhalte des 2022 vom BUND Thüringen beschlossenen umfassenden Antrages „Solidarisch durch die Krisen“ erneut auf – und fokussiert auf die aktuellen Herausforderungen. Die Landesversammlung ruft dazu auf, Klimakrise und Artensterben gemeinsam entgegenzutreten.

„Klimaschutz ist nicht die Aufgabe einer Partei oder von Aktivisten oder allein der Umweltschutz-organisationen: Klimaschutz geht die ganze Gesellschaft an und betrifft alle“ sagt Robert Bednarsky, Vorsitzender des BUND Thüringen. „Ebenso wie alle betroffen sind, werden wir alle, wenn auch in unterschiedlichem Maße, unseren Teil zum Klimaschutz beitragen müssen“ so Bednarsky weiter.

Der BUND Thüringen fordert die Landesregierung und alle Abgeordneten des Thüringer Landtages auf, sich den Aufgaben zum Schutz des Klimas und zur Anpassung an die schon unvermeidbaren Folgen des Klimawandels zu stellen – auch wenn das die Abkehr von liebgewordenen Gewohnheiten und mancher Bequemlichkeit bedeutet. Zudem fordert Bednarsky dazu auf, die Genehmigungsbehörden zu stärken, um den absehbaren Ansturm durch die Umsetzung der Ausbauziele der Erneuerbaren zu bewerkstelligen. Das Klimagesetz ist auf seine Wirksamkeit hin zu überprüfen und mit einem konkreten Maßnahmengesetz zu ergänzen.

„Der Ausbau der Erneuerbaren Energien in Thüringen muss Priorität haben“, fordert Sebastian König, Landesgeschäftsführer des BUND Thüringen. „Hier gibt es bereits einige richtungsweisende Entwicklungen, wie beispielsweise gesetzliche Regelungen zu den beschlossenen Flächenzielen, der Abbau bürokratischer Hürden oder die Beschleunigung von Verfahren. Dabei dürfen jedoch etablierte Standards des Arten- und Naturschutzes nicht in Frage gestellt werden“, betont König. „Unter dem Deckmantel der Planungsbeschleunigung wird beispielsweise auch der Autobahn Aus- und Neubau vorangetrieben und Natur- und Artenschutz links liegen gelassen. Dieses Vorgehen lehnen wir rigoros ab!“ so König weiter.

Der BUND Thüringen setzt sich für eine schnelle Transformation der Energieerzeugung und -verteilung ein. Um dabei den Arten- und Naturschutz nicht zu gefährden, darf die Planungsbeschleunigung kein Selbstzweck sein und nicht zu Einschränkungen des Umweltrechts oder der Bürgerbeteiligung führen.

Die Mitglieder der Landesversammlung fordern in ihrem Leitantrag unter anderem die Realkompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft. Ausgleichszahlungen dürfen nicht zu einem Freibrief für gedankenlose Naturzerstörung werden. In einer Bildaktion macht die Landesversammlung des BUND Thüringen ihre Forderungen sichtbar.

Weitere Forderungen der Landesversammlung des BUND Thüringen:

  • Die unteren Behörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten sind zu stärken, um die Genehmigungszeiten deutlich zu beschleunigen
  • Verbindliche Planung und Sicherung von „Windenergiegebieten“ über den Landesentwicklungsplan und zügiges Voranbringen der die Regionalpläne
  • Lenkung der Windenergieanlagen auf vorbelasteten Flächen und Räumen (etwa entlang der Autobahnen) und Schonung naturnaher Bereiche und Benennung von klaren Ausschlussgebieten für Windenergie- und Photovoltaikanlagen
  • Pflicht zur Errichtung von Solaranlagen bei Neu- und umfangreichen Umbauten
  • Das industrielle Verheizen von Holz im Namen der Energiewende ist zu stoppen
  • Evaluierung und Nachbesserung des Thüringer Klimagesetzes sowie Erstellung eines konkreten Maßnahmengesetzes
  • Abschaffung klimaschädlicher Subventionen (Flughafen Erfurt-Weimar, Kerosin, etc.)

Nachzulesen im Leitantrag zur Landesversammlung.

Downloads

Präsentation des BUND Kreisverbands Nordhausen
(Copyright: Tobias Strietzel, BUND Nordhausen)

 

 

Anfahrt

Wegbeschreibung zur Landesversammlung des BUND Thüringen im Tagungsraum der Stadtwerke Erfurt, Magdeburger Allee 34, 99086 Erfurt

Anreise mit ÖPNV
Vom Hauptbahnhof aus fahren Sie mit der Linie 1 (Richtung Europaplatz) oder Linie 5 (Richtung Zoopark) bis zur Haltestelle Lutherkirche/SWE. Der Eingang zu den Räumlichkeiten, in denen die Landesversamm-lung stattfindet, befindet sich direkt gegenüber der Haltestelle mit dem Schild „SWE-Kundenzentrum“ über den Türen.

Anreise mit dem PKW
Die Stadtwerke Erfurt verfügen über ein Parkhaus, das sich in der Rosa-Luxemburg-Straße 47 befindet und ca. 400 Meter vom Eingang der Stadtwerke entfernt ist.

Bei Rückfragen zur Anreise am Anreisetag erreichen Sie uns telefonisch unter 0163/7179937.

Ansprechpartnerinnen

Kathleen Ehrlich


Trommsdorffstr. 5 99084 Erfurt E-Mail schreiben Tel.: 0361 555 03 44

Anita Giermann


E-Mail schreiben Tel.: 0361 555 03 41

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