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Planfeststellungsbeschluss für B19 Ortsumgehung Meiningen ist offensichtlich rechtswidrig – Bundesverwaltungsgericht bestätigt Eilantrag des BUND Thüringen

16. Juli 2020 | Mobilität

Geplante Ortsumgehung B19 Meiningen Geplante Ortsumgehung B19 Meiningen  (Frank Henkel / BUND Schmalkalden-Meiningen)

Erfurt/ Meiningen. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Eilantrag des BUND Thüringen gegen die geplante Ortsumgehung B 19 in Meiningen bestätigt. Das Bundesverwaltungsgericht hält den Planfeststellungsbeschluss wegen des fehlenden wasserrechtlichen Fachbeitrages und der fehlenden Verkehrsuntersuchung für offensichtlich rechtswidrig.

„Mit dieser Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht deutlich gemacht, dass sich Straßenbaubehörden in Thüringen bei einem Investitionsvorhaben von mehr als 40 Millionen Euro nicht mit schlampiger und unvollständiger Planung zufrieden geben dürfen“, sagte Dr. Burkhard Vogel, Landesgeschäftsführer des BUND Thüringen.

„Auch wenn sich mancher Lokalpolitiker noch so sehr die Umgehungsstraße wünscht. Thüringen ist keine Bananenrepublik, in der rechtlich zwingende Vorgaben für die Zulassung von Infrastrukturvorhaben einfach ignoriert werden können.“

Nach Angaben des BUND Thüringen hat das Gericht den Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben bemängelt, weil nicht geprüft wurde, ob die geplante Einleitung von Straßenabwässern in nahegelegene Gewässer mit dem Verschlechterungsverbot der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie vereinbar ist. Außerdem hat das Gericht bemängelt, dass im Genehmigungsverfahren für das Straßenbauvorhaben keine Verkehrsuntersuchungen vorgelegen haben. Ohne Verkehrsuntersuchungen lässt sich aber weder die Dimensionierung der Straße noch deren Umweltauswirkungen sachgerecht beurteilen.

„Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht zwar noch aus. Wir gehen aber davon aus, dass das Bundesverwaltungsgericht die Thüringer Planfeststellungsbehörde mit dieser Entscheidung zurück auf Los geschickt hat“, kommentierte die Rechtsanwältin des BUND Thüringen, Frau Ursula Philipp-Gerlach das Urteil.

Der BUND Thüringen fordert eine grundlegende Überprüfung der Notwendigkeit des Straßenbauvorhabens unter Berücksichtigung der offiziell prognostizierten Auslastung mit 7.000 Fahrzeugen statt der zur Wendezeit angenommenen 18.000 Fahrzeuge. Außerdem fordert der Verband eine gründliche und umfassende Ermittlung der Auswirkungen des Vorhabens auf die betroffenen Lebensräume und Arten.

„Es darf in Thüringen bei millionenschweren Straßenbauvorhaben nicht zur Mode werden, dass diese ohne Berücksichtigung einschlägiger Rechtsnormen und eindeutiger Faktenlage durchgedrückt werden“, sagte Vogel.

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