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Salzeinleitungen durch K+S – BUND und Bürgerinitiative „Für ein lebenswertes Werratal“ stellen Antrag auf Sanierung der Umweltschäden durch den Kalibergbau

14. April 2021 | Flüsse & Gewässer

Einleitung im Kalirevier 2006, heute verläuft sie kaum sichtbar unter der Wasseroberfläche Einleitung im Kalirevier 2006, heute verläuft sie kaum sichtbar unter der Wasseroberfläche  (Flussbilder.de / Flussbilder.de)

Erfurt/ Frankfurt am Main. Die Landesverbände Hessen und Thüringen des Bund für Um-welt und Naturschutz Deutschland (BUND) und die Bürgerinitiative „Für ein lebenswertes Werratal“ haben am 13.04.2021 beim Regierungspräsidium Kassel den förmlichen Antrag auf Sanierung der Umweltschäden durch die jahrelangen Salzeinleitungen im Zuge der Kalipro-duktion durch den Düngemittelhersteller Kali und Salz (K+S) gestellt.

Jörg Nitsch, Vorsitzender des BUND Hessen: „Bisher wird an Werra und Weser nur über die Verminderung der künftigen Salzeinträge diskutiert. Dieser Ansatz greift zu kurz. Nötig ist auch die Sanierung der bereits entstandenen Umweltschäden.“

Robert Bednarsky, Vorsitzender des BUND Thüringen: „Die Rechtslage ist in Europa eindeutig. Umweltschäden müssen beseitigt werden. Der geplante Stopp der Salzeinleitung in das Grundwasser ändert noch nichts an der bestehenden Grundwasserversalzung.“

Klaus Reinhardt, Vorsitzender der Bürgerinitiative „Für ein lebenswertes Werratal“: „Für die Menschen und die Natur im Werratal ist es wichtig, dass die Sanierung der Umweltschäden heute angegangen wird. Die Kali-Lagerstätte soll spätestens 2080 erschöpft sein. Doch was wird dann?“

Der BUND und die Bürgerinitiative befürchten, dass die Sanierung der Umweltschäden auf eine unbestimmte Zukunft verschoben wird. Mit dem förmlichen Antrag zur Sanierung wollen sie diese Entwicklung verhindern. Sie stützen sich bei ihrer Forderung auf die Umwelthaf-tungs-Richtlinie der Europäischen Union und das in Deutschland geltende Umweltschadens-gesetz.

Der Sanierungsantrag hat für das aktuell von K+S betriebene Verfahren zur Salzeinleitung in die Werra und den in Aufstellung befindlichen Bewirtschaftungsplan für Werra und Weser nach der europäischen Wasserrahmen-Richtlinie für die Jahre 2022 bis 2027 handfeste Fol-gen:

Bisher suggerieren K+S und die zuständigen Behörden, dass der aktuelle Ist-Zustand, wie er in der Natur nach der jahrelangen Salzeinleitung vorliegt, der maßgebliche Be-urteilungsmaßstab in diesen Verfahren ist. Dies trifft aber nicht zu. Tatsächlich muss der rechtliche Ist-Zustand berücksichtigt werden. Dieser entspricht einem Umweltzu-stand wie er sich nach dem Abschluss des zwingend erforderlichen Sanierungsverfah-rens voraussichtlich einstellen würde.

Hintergrund:
Auf der Grundlage der EU-Umwelthaftungs-Richtlinie wurde in Deutschland das Umweltscha-densgesetz beschlossen. „Diese Normen ermöglichen es den Behörden, notfalls auch mit Zwangsmitteln gegen den Verursacher [von Umweltschäden] vorzugehen und ihn zur Beseiti-gung zu veranlassen.“ (Quelle: Umweltbundesamt: https://www.umweltbundesamt.de/themen/nachhaltigkeit-strategien-internationales/umweltrecht/umwelthaftungs-umweltschadensrecht#umwelthaftungsrecht-und-umweltschadensrecht)

Dort, wo eine rechtliche Sanierungspflicht besteht, muss diese in anderen Verwaltungsent-scheidungen berücksichtigt werden. Dies gilt hier für die Fortschreibung des „Bewirtschaf-tungsplans-Salz“ nach der Wasser-Rahmen-Richtlinie und auch für den Antrag auf Einleitung von Salz-Abwässern in die Werra. Bisher wird in diesem Verfahren aber unterstellt, dass eine Fortsetzung der Umweltverschmutzung mit geringeren Salzmengen ausreichend ist.

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